Im Firmenbuch eingetragene Unternehmen, die mit dem Mehrfachantrag (MFA) einen Förderantrag für Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stellen, sind gemäß § 34 Absatz 2 Ziffer 4 der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV), BGBl. II Nr. 403/2022 idgF verpflichtet, der AMA Daten zu etwaigen verbundenen Unternehmen bekannt zu geben.
Bei fachlichen Fragen direkt beim angegebenen Kontakt in der AMA melden, Infos können auch beim Steuerberater abgefragt werden.
Die Bezirksbauernkammer bietet hier technische Hilfestellung bei der Erfassung der mitgebrachten Daten.