Schweinehalter: Tierhaltererklärung 2026 nicht vergessen
Abgabe der Tierhaltererklärung ist für jeden Schweinehaltenden Betrieb, auch Kleinstbetriebe, verpflichtend. Bei einem Bestand von weniger als zehn Schweinen ist das Vorliegen der Tierhaltererklärung in Papierform am Betrieb ausreichend.
Die Tierhaltererklärung ist Teil des österreichischen Aktionsplans zur Reduktion des Kupierens und muss jährlich erneuert werden, unabhängig davon, ob man kupierte oder unkupierte Tiere hält.
Hier geht‘s zu den Checklisten für den Aktionsplan Schwanzkupieren:
Die Tierhaltererklärung ist Teil des österreichischen Aktionsplans zur Reduktion des Kupierens und muss jährlich erneuert werden, unabhängig davon, ob man kupierte oder unkupierte Tiere hält.
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