Nicht vergessen: Auspflanzmeldungen an katasterführende Stelle
Welche Änderungen melden?
Zu den Änderungen zählen zum Beispiel Auspflanzungen, Rodungen und Anträge auf Wiederbepflanzung. Viele dieser erforderlichen Anträge und Meldungen werden im Zuge des MFA mit Unterstützung der zuständigen BBK erledigt. Es besteht für die Weinbaubetriebe aber auch die Möglichkeit, selbsttätig über eAMA diese Mitteilungen an die katasterführende Stelle zu senden.
Die katasterführenden Stelle (KFS) prüft jeden Antrag und jede Meldung, genehmigt diesen und gibt diesen frei. Dadurch ist die laufende Aktualisierung des Weinbaukatasters gewährleistet.
Hat man zum Beispiel im heurigen Frühjahr einen Weingarten neu ausgepflanzt und dies der KFS mittels „Auspflanzmeldung“ noch nicht mitgeteilt, muss man diese Meldung umgehend nachholen.
Plausifehler vermeiden
Fehlende oder bereits gesendete, aber von der KFS noch nicht freigegebene Auspflanzmeldungen führen zu Plausibilisierungshinweisen, kurz „Plausifehler“). Diese weisen darauf hin, dass die Angaben im MFA und im Weinbaukataster nicht ident sind.
Das bedeutet, dass der neue Weingarten im MFA bereits angegeben, aber im Weinbaukataster noch nicht enthalten ist, da die Auspflanzmeldung noch nicht gemacht oder noch nicht freigegeben wurde. Vorhandene „Plausifehler“ werden dem Winzer auch per Mail mitgeteilt.
Durch die Freigabe der mitgeteilten Auspflanzmeldung durch die KFS verschwinden diese „Plausifehler“. Nicht zu vergessen ist auch die Korrektur des eingereichten MFA, um das Auspflanzdatum in der Feldstücksliste zu ergänzen. Zeitnahe nach der Auspflanzung gesendete Auspflanzmeldungen stellen sicher, dass die KFS ebenfalls zeitnahe diese Meldungen bearbeitet und freigeben kann.
Empfehlenswert ist eine Auspflanzmeldung bis spätestens Juni auf die Pflanzung folgend.