Nutzungsfreigabe von Biodiversitätsflächen
Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen auf Acker
Gemäß ÖPUL 2023 gilt, dass 75 Prozent der Acker-Biodiversitätsflächen am Betrieb frühestens am 1.8. gemäht/gehäckselt oder beweidet werden dürfen. Aufgrund der Trockenheit und Dürre im Frühjahr wird für das Antragsjahr 2026 die sofortige Nutzung der Acker-Biodiversitätsflächen auch über 25 Prozent hinausgehend vor dem 1.8. ermöglicht.
Diese über 25 Prozent genutzten DIV-Flächen dürfen keine UBB- oder Bioprämie erhalten. Von betroffenen Betrieben ist daher mittels Korrektur des Mehrfachantrages 2026 auf den frühzeitig genutzten Biodiversitätsflächen über 25 Prozent der Code „OPUBB“ bzw. „OPBIO“ (OP = ohne Prämie) zu setzen.
Vorzeitige Nutzung von Biodiversitätsflächen im Grünland
Gemäß ÖPUL 2023 gelten auf Grünland-Biodiversitätsflächen zeitlich verzögerte Schnittzeitpunkte bzw. nutzungsfreie Zeiträume. Aufgrund der besonderen Situation im Frühjahr 2026 wird bei Grünland-DIV-Flächen ermöglicht:
- bei Variante DIVSZ (späterer 1. Schnittzeitpunkt):
- Nutzung mit 2. Mahd einer vergleichbaren Fläche
- Der frühestmögliche Nutzungstermin wird um 2 Wochen vorverlegt. Es werden dabei auch die Vorverlegungstage aufgrund der früheren Vegetation (mahdzeitpunkt.at) berücksichtigt:
- in den Bezirken Gmünd, Zwettl, Krems, Hollabrunn, Horn, Waidhofen/Thaya: frühestens ab 27. Mai, jedenfalls ab 26. Juni
- im restlichen NÖ: frühestens ab 28. Mai, jedenfalls ab 27. Juni.
- bei Variante DIVNFZ (nutzungsfreier Zeitraum):
- Der nutzungsfreie Zeitraum nach der ersten Nutzung (Weide oder Mahd) wird von 9 auf 7 Wochen verkürzt.