Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Kontakt
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Spannende Forschungsprojekte
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
      • Projekt Zukunftsstrategie Marktfruchtbau
      • Projekt Klimafitte Tierhaltung
    • Fotogalerie
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Rinder
      • Rinder
      • Lebendrinder
      • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Sonstige Tiere
      • Sonstige Tiere
      • Schafe | Lämmer | Ziegen
      • Eier & Geflügel
      • Wild
    • Holz
    • Ackerkulturen & Futtermittel
      • Ackerkulturen & Futtermittel
      • Getreide & Futtermittel
      • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen(current)1
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz(current)2
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2026
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  1. LK Niederösterreich
  2. Pflanzen
  3. Pflanzenschutz

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Pflanzenschutzmittelanwendung

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
19.06.2026 | von DI Hubert Köppl

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist in Österreich umfangreich geregelt. Grundlage bilden Vorgaben der EU, davon abgeleitet sind nationale Gesetze und länderspezifische Regelungen wie in Oberösterreich im Bodenschutzgesetz. Kontrolliert wird die Einhaltung der Gesetze von der AMA und auch von den Landesbehörden.

DSC_2521.jpg © LK OÖ/Köppl
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden ist umfangreich geregelt. © LK OÖ/Köppl

Grundanforderungen Betriebsführung (GAB 7 und 8)

Es dürfen nur in Österreich zugelassene Pflanzenschutzmittel angewendet werden und die
von der Behörde festgelegten Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. Der
Zulassungsstand samt Auflagen ist im amtlichen Pflanzenschutzmittelregister abrufbar und
er ist auch auf der Verpackung angeführt. Nach Ablauf der Aufbrauchsfrist dürfen diese
Produkte auch nicht mehr am Betrieb gelagert werden.
Jedes Pflanzenschutzmittel darf nur so verwendet werden wie es zugelassen ist, z.B. in einer
bestimmten Kultur gegen bestimmte Schädlinge, Krankheiten oder Unkräuter („Indikation“),
die Aufwandmengen und Wartefristen, die Abstände zu Oberflächengewässern und jene bei
Abtragsgefährdung sowie die Bienenschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Jeder der Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet muss sachkundig sein. Der
Sachkundeausweis ist sechs Jahre lang gültig, in den letzten drei Jahren vor Ablauf der
Gültigkeit muss vor der Wiederbeantragung eine fünfstündige Weiterbildung absolviert
werden. Auch für die Anwendung von bestimmten antikoagulierenden Rodentiziden ist ein
eigener Sachkundeausweis erforderlich.
Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern bzw. aufzubewahren, dass Unbefugte, insbesondere
Kinder, keinen Zugriff zu den Pflanzenschutzmitteln erhalten können. Es darf zu keiner
Gefährdung von Oberflächengewässern oder Grund- bzw. Trinkwasser kommen. Ist im
Lagerraum eine Abflussmöglichkeit, so müssen flüssige Produkte in einer flüssigkeitsdichten
Wanne gelagert werden.
Die Verwendung von PSM und von Bioziden (z.B. Vorratsschutzmittel, Produkte gegen
Ratten und Mäuse, etc.) muss unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) dokumentiert werden.
Seit heuer gibt es zusätzliche Anforderungen für die Dokumentation
(Pflanzenschutzmittelregisternummer, Uhrzeit bei bienengefährlichen Produkten mit
Uhrzeitbeschränkung). Zusätzlich sind der EPPO-Code und das BBCH-Stadium
(Entwicklungsstadium) der Kultur zum Zeitpunkt der Anwendung zu dokumentieren – diese
beiden Punkte werden heuer bei Kontrollen noch nicht sanktioniert. In elektronischer und
maschinenlesbarer Form müssen die Aufzeichnungen erst für das Jahr 2027 und hier
spätestens bis 31.1.2028 vorliegen. Die Landwirtschaftskammer bietet Unterstützung mit
dem kostenpflichtigen ÖDüPlan Plus und den kostenfreien Programmen LK-Düngerrechner
und LK-PS-Tool an. Auf lk-online können die Programme heruntergeladen werden.

Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

Alle in Verwendung stehenden Pflanzenschutzgeräte (Ausnahme: handgehaltene Geräte,
Geräte zur Nützlingsausbringung) müssen alle drei Jahre überprüft werden. Darunter fallen
auch Granulatstreuer und Beizgeräte. Neugeräte gelten ab Lieferschein-bzw.
Rechnungsdatum für fünf Jahre als überprüft.

Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten

In Wasserschutz- und Schongebieten ist die Verwendung von in der Zulassung so
gekennzeichneten Wirkstoffen (aktuell: Dimethachlor, Metazachlor, Terbuthylazin) bzw.
Produkten verboten. Die betroffenen Gebiete können auf der Doris-homepage abgerufen
werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Natura-2000-
Gebieten sind in den jeweiligen Landesgesetzen bzw. in darauf beruhenden Verordnungen
im Detail geregelt. Die grafische Darstellung der Natura-2000-Gebiete ist im INVEKOS-GIS
unter Naturschutz-Natura 2000 ersichtlich.

GLÖZ 4

Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die direkt an Gewässer angrenzen, gilt, dass bei
der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (und auch Düngemitteln gemäß NAPV-Nitrat-
Aktions-Programm-Verordnung) ausgehend von der Böschungsoberkante ein Abstand von 3
m zu Gewässern einzuhalten ist. Das trifft auch auf Pflanzenschutzmittel zu, bei denen laut
Zulassung ein geringerer Abstand zu Oberflächengewässern möglich wäre.
Zusätzlich ist bei Gewässern, die laut nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan eine
Zielverfehlung aufgrund von stofflicher Belastung gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie
aufweisen (ab Stufe 3 „mäßig“), auf einer Breite von mindestens 10 m zu stehenden
Gewässern und mindestens 5 m zu Fließgewässern ein dauerhaft bewachsener
Pufferstreifen anzulegen, auf welchem keine Bodenbearbeitung (ausgenommen das
Neuanlegen des Pufferstreifen), keine Ausbringungen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel
und kein Umbruch von Dauergrünland vorgenommen werden darf.
Informationen zu den Oberflächengewässern bei denen ein Pufferstreifen anzulegen ist,
findet man im Agraratlas.
Nachzulesen sind alle Bestimmungen auch im AMA-Merkblatt – Konditionalität. Auf lk-online
ist im Bereich Pflanzen/Pflanzenschutz auch eine ausführlichere Zusammenfassung der
rechtlichen Vorschriften abrufbar (Artikelserie: Korrekt? – Ja sicher!).

Links zum Thema

  • Pflanzenschutzmittelregister
  • LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss ab sofort umfangreicher dokumentiert werden.
  • Agraratlas
  • Korrekt? Ja, Sicher! - Pflanzenschutzartikelserie Gesetzeskonformer Pflanzenschutz
Zum vorigen voriger Artikel

Herbizidresistenzuntersuchung auch heuer möglich

Zum nächsten nächster Artikel

Hochgiftiges Mykotoxin nun auch in Österreich nachgewiesen

Weitere Fachinformation

  • Artikelserie "Pflanzenschutz-Warndienst": Warndienst-Angebote für Getreide
  • Pflanzenschutz: Die neuen Mittel für 2026
  • Rechtssicher im Betrieb: Pflanzenschutzmittel lagern und Geräte fristgerecht prüfen
  • Herbizidstrategie im Getreidebau: Frühes Handeln sichert Ertrag
  • Pflanzenschutzmittel: Verwendung richtig aufzeichnen
  • Pflanzenschutzmittel sicher und gesetzeskonform transportieren
  • Artikelserie "Pflanzenschutz-Warndienst": Warndienst-Angebote für den Rapsanbau
  • Getreideerträge und -qualitäten absichern
  • Herbizidstrategie für Soja
  • Unkrauthirsen rechtzeitig behandeln
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 4 von 5
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
43 Artikel | Seite 4 von 5
Delaro_Forte_Banner_300x100px_AnfangJuni2026 © Archiv
Nutribio_300x100 © Archiv

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 03.07.2026

    Erfahrungsaustausch biologischer Weinbau Tieschen

  • 13.07.2026

    Pflanzen(schutz) rund um Haus & Hof: Anwenderschutz und Böse Blumen - Ambrosia, Stechapfel und Staudenknöterich

  • alle Kurse Pflanzenschutz anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2026 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
DSC_2521.jpg © LK OÖ/Köppl

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden ist umfangreich geregelt. © LK OÖ/Köppl