Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Karriere
  • Presse
  • Broschüren & Infomaterial
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Niederösterreich logo
LK Niederösterreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Niederösterreich
    • Niederösterreich
    • Sicherheit bei Aufzeichnungen
    • LK Wahl 2025
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Arbeitsprogramm 2025 - 2030
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Über die LK Niederösterreich
      • Gremien der Landwirtschaftskammer
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Vereine und Verbände
      • Kontakt
      • Anfahrtsplan
    • Karriere
      • Karriere
      • Karriere in der LK Niederösterreich
      • Offene Stellen
    • Agrarkommunikation
      • Agrarkommunikation
      • Gesellschaftsdialog
      • Presse
      • Mediensplitter
      • Die Landwirtschaft
      • Daten & Zahlen zur Land- und Forstwirtschaft
    • Broschüren und Infomaterial
      • Broschüren und Infomaterial
      • Serviceinformationen
    • Forschung für Feld und Hof
      • Forschung für Feld und Hof
      • Spannende Forschungsprojekte
      • Projekt Knoblauchanbau
      • Projekt Rübenanbau
      • Projekt Braugerstenanbau
      • Projekt Innovation Farm
      • Projekt Geo-Informations-Systeme
      • Projekt Boost für den Bioanbau
      • Projekt SoilSaveWeeding
      • Projekt Biodiverse Anbauverfahren
      • Projekt Kiras
      • Projekt Vermarktung der Zukunft
    • Fotogalerie
    • Wetter
    • Bezirksbauernkammer
      • Bezirksbauernkammer
      • Amstetten und Waidhofen/Ybbs
      • Baden, Bruck/Leitha – Schwechat und Mödling
      • Gmünd und Zwettl
      • Gänserndorf und Mistelbach
      • Hollabrunn und Korneuburg
      • Horn und Waidhofen/Thaya
      • Krems und Tullnerfeld
      • Lilienfeld und St. Pölten
      • Melk und Scheibbs
      • Neunkirchen und Wr. Neustadt
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Rinder
      • Rinder
      • Lebendrinder
      • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Sonstige Tiere
      • Sonstige Tiere
      • Schafe | Lämmer | Ziegen
      • Eier & Geflügel
      • Wild
    • Holz
    • Ackerkulturen & Futtermittel
      • Ackerkulturen & Futtermittel
      • Getreide & Futtermittel
      • Erdäpfel
    • Gemüse | Obst | Wein
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen(current)1
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz(current)2
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Sozial- und Arbeitsrecht
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht, Steuer & Soziales
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forstwirtschaft
    • Bauen, Energie & Technik
    • Direktvermarktung & Urlaub am Bauernhof
    • Biologische Produktion
    • Landwirtschaftliche Apps
  1. LK Niederösterreich
  2. Pflanzen
  3. Pflanzenschutz

Rechtssicher im Betrieb: Pflanzenschutzmittel lagern und Geräte fristgerecht prüfen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
24.02.2026 | von DI Vera Pachtrog-Wilfinger

Wer Pflanzenschutzmittel lagert und somit verwendet, trägt Verantwortung - für Mensch, Umwelt und Betrieb. Das NÖ Pflanzenschutzmittelgesetz (NÖ PSMG) gibt dafür die Spielregeln vor. Mit etwas Übersicht und guter Organisation lassen sich diese Vorgaben problemlos in den Betriebsalltag integrieren.

Pflanzenschutzmittellager.jpg © Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich
Eine sachgerechte und übersichtliche Lagerung von Pflanzenschutzmitteln erleichtert die Arbeit am Betrieb. © Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich

Worauf es ankommt auf einen Blick

  • Original bleibt Original: Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich in unbeschädigten Originalverpackungen gelagert werden.
  • Zugang regeln: Lagerräume sind zu versperren und dürfen nur für befugte Personen zugänglich sein.
  • Gefahrstoffe richtig absichern: Besonders gekennzeichnete Präparate unterliegen erweiterten Lagerauflagen.
  • Bestände im Blick behalten: Regelmäßige Kontrolle auf abgelaufene oder nicht mehr zugelassene Mittel ist Pflicht.
  • Geräte rechtzeitig prüfen: Pflanzenschutzgeräte müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen kontrolliert werden.

Was eine gesetzeskonforme Lagerung ausmacht

Pflanzenschutzmittel sind grundsätzlich in der unbeschädigten, verschlossenen Originalverpackung aufzubewahren. Ein Umfüllen in andere Behälter ist nicht zulässig. Auch die deutschsprachigen Beipacktexte gelten als Bestandteil des Produkts und müssen gemeinsam mit den Präparaten aufbewahrt werden. Die Lagerung ist rechtlich als Teil der sachkundigen Verwendung zu verstehen und unterliegt daher denselben Sorgfaltsanforderungen. Wesentlich ist, dass Lagerräume versperrt sind und kein Zugriff durch unbefugte oder nicht sachkundige Personen möglich ist. Dabei reicht es nicht aus, den Schlüssel im Schloss stecken zu lassen – dieser muss getrennt vom Lager aufbewahrt werden.

Restmengen sicher im Griff

In der Praxis stellen angebrochene Originalverpackungen eine besondere Herausforderung dar. Hier können Überbehälter eingesetzt werden, die ein Austreten von Restmengen verhindern und damit sowohl Umwelt als auch Lagerraum schützen.

Wenn das Gefahrensymbol mehr verlangt

Für Pflanzenschutzmittel mit besonderer Gefahrenkennzeichnung gelten erweiterte Lagerbestimmungen. Dazu zählen sehr giftige, giftige, explosionsgefährliche sowie entzündliche oder brandfördernde Präparate. Nach der aktuellen GHS-Kennzeichnung betrifft dies unter anderem Stoffe mit den Gefahrenpiktogrammen für akute Toxizität (Piktogramm Totenkopf mit gekreuzten Knochen), Explosionsgefahr (Piktogramm explodierende Bombe) und Entzündbarkeit (Piktogramm Flamme sowie Flamme über dem Kreis). Informationen zu den Piktogrammen finden Sie hier.

Diese Mittel sind zusätzlich zu den allgemeinen Lageranforderungen entweder in geeigneten Metallschränken oder Metallcontainern mit flüssigkeitsdichtem, wannenförmigem Boden und ausreichender Be- und Entlüftung aufzubewahren oder in entsprechend ausgeführten Lagerräumen zu lagern.

Tipp für die Praxis: So sollten Lagerräume beschaffen sein

In der Praxis hat sich bewährt, dass die Auffangkapazität des wannenförmigen Bodens zumindest 20 - 30% der gelagerten Flüssigformulierungen beträgt. Für einzelne Präparate kann diese Vorgabe auch durch chemikalienbeständige Kunststoffwannen erfüllt werden. Werden größere Mengen flüssiger Pflanzenschutzmittel gelagert, ist eine entsprechend höhere Auffangkapazität sinnvoll. Lagerräume müssen zudem brandbeständig ausgeführt sein (EI90) und über brandhemmende Türen (EI2 30-C) verfügen. Auch hier ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten, etwa durch entsprechende Öffnungen oder Lüftungsrohre.
Bild 2 Warnung vor giftigen Stoffen.jpg © LK Niederösterreich
Warnzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" zur Kennzeichnung bei erweiterten Lagerbestimmungen. © LK Niederösterreich

Kennzeichnung und Sicherheit im Arbeitsumfeld

Sind am Betrieb Fremdarbeitskräfte beschäftigt, kommen zusätzliche Anforderungen aus dem Arbeitnehmerschutz hinzu. Lagerräume und -schränke für besonders gekennzeichnete Pflanzenschutzmittel müssen mit dem Warnzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist ein Handfeuerlöscher mit mindestens sechs Kilogramm ABC-Löschmittel bereitzuhalten. In Lagern, in denen Gifte aufbewahrt werden, muss außerdem gut sichtbar die Rufnummer der Vergiftungszentrale (Tel.Nr.: +43 1 / 406 43 43) angebracht sein, idealerweise auch beim nächstgelegenen Festnetztelefon.

Nur zugelassene Mittel im Lager

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung der Lagerbestände. Besonders vor dem Zukauf neuer Pflanzenschutzmittel empfiehlt es sich, vorhandene Präparate auf ihre Zulassung zu kontrollieren. Nicht mehr zugelassene Mittel sind nach Ablauf der Aufbrauchfrist fachgerecht zu entsorgen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Notfallzulassungen, da diese nur für maximal 120 Tage gelten. Informationen zu aktuellen und beendeten Zulassungen sind im Österreichischen Pflanzenschutzmittelregister abrufbar.

Sicherheitsdatenblätter: Wissen, wo sie sind

Als Gefahrgut verfügen Pflanzenschutzmittel über eigene Sicherheitsdatenblätter, die nicht mit den Angaben auf der Verpackung gleichzusetzen sind. Im Fall eines Unfalls oder einer behördlichen Kontrolle muss auf das jeweils aktuelle Sicherheitsdatenblatt zugegriffen werden können. Dies kann in ausgedruckter oder digitaler Form erfolgen; ausreichend ist aber auch, wenn bekannt ist, wo die Unterlagen im Bedarfsfall abgerufen werden können, etwa über entsprechende Online-Datenbanken.
07 Bild 2 Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten.jpg © Roman Hauer/LK Niederösterreich
In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig überprüft werden. © Roman Hauer/LK Niederösterreich

Pflanzenschutzgeräte: Kontrolle ist Pflicht

Neben der Lagerung ist auch die technische Einsatzbereitschaft der Pflanzenschutzgeräte gesetzlich geregelt. Alle in Gebrauch befindlichen Geräte müssen regelmäßig durch dazu autorisierte Werkstätten überprüft werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Geräte und Geräte, die ausschließlich zur Ausbringung von Nützlingen verwendet werden. Für Neugeräte gilt, dass die erste Überprüfung innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf durchzuführen ist. Eine Toleranzfrist besteht in diesem Fall nicht, weshalb eine rechtzeitige Terminplanung erforderlich ist.

Die laufenden Kontrollen müssen alle drei Jahre erfolgen. Die Prüfplakette am Gerät weist Monat und Jahr der nächsten Überprüfung aus. Ähnlich wie beim Kraftfahrzeug gibt es eine zweimonatige Toleranzfrist. Nach Ablauf des übernächsten Monats verliert die Überprüfung jedoch ihre Gültigkeit, und das Gerät darf nicht mehr eingesetzt werden. Die Überprüfung darf ausschließlich von Werkstätten vorgenommen werden, die vom Amt der Landesregierung entsprechend autorisiert wurden.

Nicht außer Acht gelassen werden dürfen auch Granulatstreuer, mit denen Mikrogranulate wie etwa Belem 0,8 MG, Force Evo, Picador 1,6 MG oder Spintor GR ausgebracht werden. Auch sie unterliegen der Pflanzenschutzgeräteüberprüfungspflicht. Es gilt dasselbe dreijährige Prüfintervall, wobei Neugeräte erstmals fünf Jahre nach dem Kaufdatum zur Kontrolle vorzuführen sind.

Links zum Thema

  • Infos zu Piktogrammen für die Gefahrenkennzeichnung
  • Österreichisches Pflanzenschutzmittelregister
Zum nächsten nächster Artikel

Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 1/2026

Weitere Fachinformation

  • Rechtssicher im Betrieb: Pflanzenschutzmittel lagern und Geräte fristgerecht prüfen
  • Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 1/2026
  • LK-Pflanzenschutz-Tool: Ein kostenloses EDV-Programm zur Pflanzenschutz-Aufzeichnung
  • Herbizidstrategie im Getreidebau: Frühes Handeln sichert Ertrag
  • Pflanzenschutzmittel: Verwendung richtig aufzeichnen
  • Pflanzenschutzmittel sicher und gesetzeskonform transportieren
  • Artikelserie "Pflanzenschutz-Warndienst": Warndienst-Angebote für den Rapsanbau
  • Rübenbeize Buteo Start regulär zugelassen
  • Änderungen am Maisherbizidmarkt
  • Getreideerträge und -qualitäten absichern
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 5
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
48 Artikel | Seite 1 von 5
Bayer_Banner_Februar © Archiv
Nutribio_300x100 © Archiv

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 13.03.2026

    Pflanzen(schutz) rund um Haus & Hof - Bäuerinnen: Pflanzenbestimmung, Giftpflanzen, Pflanzenschutz und Pflanzenstärkung

  • 17.03.2026

    Pflanzenschutz-Sachkundeweiterbildung - 5h

  • alle Kurse Pflanzenschutz anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Initiativen und Partner

  • ARGE Meister in NÖ
  • ARGE Seminarbäuerinnen und Kursleiterinnen
  • Betriebsrestaurant "Zum Landwirt"
  • Die Bäuerinnen in Niederösterreich
  • Erlebnis Bauernhof
  • Futtermittellabor Rosenau
  • Gutes vom Bauernhof
  • Innovationfarm
  • ja zu nah GmbH JZN
  • Landjugend Niederösterreich
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) NÖ
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle NÖ
  • Lebensqualität Bauernhof
  • LK Technik Mold
  • lk digital
  • lk projekt
  • lk warndienst
  • Tiergesundheitsdienst NÖ
  • Landwirtschaft verstehen
  • Green Care Österreich

Über uns

Lk Online © 2026 noe.lko.at

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Telefon: +43 (0)5 0259
E-Mail: office@lk-noe.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Pinterest
  • Facebook
  • Youtube
Pflanzenschutzmittellager.jpg © Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich

Eine sachgerechte und übersichtliche Lagerung von Pflanzenschutzmitteln erleichtert die Arbeit am Betrieb. © Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich

Bild 2 Warnung vor giftigen Stoffen.jpg © LK Niederösterreich

Warnzeichen "Warnung vor giftigen Stoffen" zur Kennzeichnung bei erweiterten Lagerbestimmungen. © LK Niederösterreich

07 Bild 2 Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten.jpg © Roman Hauer/LK Niederösterreich

In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen regelmäßig überprüft werden. © Roman Hauer/LK Niederösterreich