Überprüfungspflicht von Granulatstreuern
Neugeräte müssen 5 Jahre nach dem Kauf bzw. nach der Auslieferung (laut Datum auf Lieferschein oder
Rechnung) erstmals überprüft werden. Für in Gebrauch befindliche Geräte, die älter als 5 Jahre sind, ist eine
Überprüfung mit Ausstellung einer Prüfplakette erforderlich. In weiterer Folge gelten dann Prüfintervalle von 3
Jahren, wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten.
Da sich die Umsetzung der Vorgaben aufgrund der COVID-19-Situation verzögert hat, waren die
Landwirtschaftskammern in den letzten Wochen um eine Lösung mit den zuständigen Stellen in der AMA und in
den Landesregierungen bemüht. Eine fehlende Prüfplakette beim Granulatstreuer wird heuer zwar beanstandet,
es wird aber eine Übergangsfrist für die Nachholung der Überprüfung gewährt. Diese Frist endet längstens mit
Ende dieses Jahres. Bis zum Ablauf der Frist muss der Granulatstreuer überprüft werden, damit es zu keiner
Sanktion kommt.
Autorisierte Prüfwerkstätte:
Die Liste der autorisierten Prüfwerkstätten ist auf der Homepage der NÖ Landesregierung verfügbar:
http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html
In Niederösterreich ist jede Werkstätte mit einer Autorisierung für „Sonstige Geräte“ zur Überprüfung von Granulatstreuern berechtigt. Da COVID-bedingt der Schulungsstand des Prüfpersonals noch unterschiedlich ist, können Informationen zu den Werkstätten in der Bildungswerkstatt Mold (Tel. 050-259-29505) und im BLT Francisco Josephinum Wieselburg (Tel. 07416-52175-642) eingeholt werden.
In Niederösterreich ist jede Werkstätte mit einer Autorisierung für „Sonstige Geräte“ zur Überprüfung von Granulatstreuern berechtigt. Da COVID-bedingt der Schulungsstand des Prüfpersonals noch unterschiedlich ist, können Informationen zu den Werkstätten in der Bildungswerkstatt Mold (Tel. 050-259-29505) und im BLT Francisco Josephinum Wieselburg (Tel. 07416-52175-642) eingeholt werden.