Ab 2026 Pflicht: Sachkundeausweis für bestimmte Rodentizide
Ab 1. Jänner 2026 dürfen Mäuse- und Rattengifte mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen (antikoagulante Rodentizide) nur mehr von Personen gekauft, gelagert und angewendet werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis haben (Achtung, der Pflanzenschutzmittelsachkundeausweis gilt hier nicht).
Achtung:
Für Rodentizide, die als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind (zB gegen Feldmäuse, Wühlmäuse) ist weiterhin der Pflanzenschutzmittelsachkundeausweis ausreichend.
Onlinekurs
Das LFI Österreich bietet dafür einen Onlinekurs an, nach dessen Absolvierung man sich den Nachweis selbst ausdrucken kann – es ist keine weitere Antragstellung notwendig. Der Nachweis gilt 6 Jahre. Anwendung ist nur in und um Gebäude erlaubt, nicht am Feld.
Gleich direkt hier anmelden: https://noe.lfi.at/ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883538
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