Achtung Schweinehalter!
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Achtung Schweinehalter!
Schwanzkupieren einfach routinemäßig durchzuführen, ist EU-weit verboten. Es braucht sowohl für den Eingriff als auch für das Halten kupierter Tiere eine Berechtigung (Unerlässlichkeit). Nur wenn diese Unerlässlichkeit für das Kupieren (entweder durch den eigenen Betrieb oder einen Betrieb innerhalb einer Handelsbeziehung) festgestellt wird, darf weiter kupiert werden oder dürfen kupierte Tiere gehalten werden (Aktionsplan Schwanzkupieren, seit 1. Jän. 2023 in Kraft).
Somit müssen alle Schweinehalter ab 2023 1mal jährlich eine Tierhaltererklärung im VIS bis 31. März des Folgejahres abgeben, unabhängig davon, ob kupierte oder unkupierte Tiere am Betrieb gehalten werden.
Für die Eingabe der Tierhaltererklärung sind folgende Dokumentationen notwendig:
Für die Eingabe der Tierhaltererklärung sind folgende Dokumentationen notwendig:
- Häufigkeit der Verletzungen an Schwänzen und Ohren
- Risikoanalyse (Selbsteinschätzung) je Tierkategorie, wenn kupierte Tiere am Betrieb gehalten werden. Nur wenn daraus eine Unerlässlichkeit festgestellt wird, dürfen weiterhin kupierte Tiere gehalten werden.
Online-Infoveranstaltungen:
- 14. März 2024, 19 bis 21.30 Uhr
Kein Teilnehmerbeitrag!