Letzte ÖPUL-Einstiegsmöglichkeit
Für einjährige ÖPUL-Maßnahmen ist ein Einstieg nur noch bis Ende 2026 möglich →
Beantragung mittels Mehrfachantrag 2027 bis spät. 31. Dezember 2026.
Beantragung mittels Mehrfachantrag 2027 bis spät. 31. Dezember 2026.
Folgende Maßnahmen können noch beantragt werden:
- Nichtproduktive Ackerflächen (NPA) und Agroforststreifen
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte Fütterung von Schweinen)
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Tierwohl – Weide (Rinder, Schafe/Ziegen, Neuweltkamele, Pferde)
- Tierwohl – Stallhaltung Rinder (Zuschlag für Festmistkompostierung)
- Tierwohl – Schweinehaltung (Zuschlag Einsatz GVO-freier Eiweißfuttermittel europäischer Herkunft, Haltung unkupierter Ferkel, Jung- und Mastschweine, Zuschlag für Festmistkompostierung)
- Tierwohl – Behirtung
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
ACHTUNG!
Ein Neueinstieg kann auch dann notwendig sein, wenn bestimmte Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden (zB 0 m3 bei der bodennahen Gülleausbringung, zu geringe RGVE bei Tierwohl-Weide,..)