Landschaftselemente: Wichtige Vorgaben zur Erhaltung, Beantragung und Entfernung
Steckbriefe von GLÖZ-LSE
LSE-Typ | Beschreibung | Größenkritierien |
Rain | überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lineare Fläche ohne landwirtschaftliche Nutzung. Vereinzelt können verholzte Elemente Teil vom LSE sein. | Breite im Ø: mind. 2 bis max. 10 m |
Böschung | überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lineare und deutlich geneigte Fläche ohne landwirtschaftliche Nutzung. Vereinzelt können verholzte Elemente Teil vom LSE sein. | |
Trockensteinmauer | Mauern aus mit Erde oder Lehm verfugten oder nicht verfugten Feld- oder Natursteinen. | Länge: mind. 20 m |
Hecke/Ufergehölz | Lineare Strukturelemente, überwiegend mit verholzten Pflanzen bewachsen, kann Sträucher mit und ohne Baumanteil enthalten aber auch Abschnitte ohne verholzte Pflanzen. Hecken können auch aus Waldbäumen z. B. Fichten bestehen. Können mit der Schmalseite an Wald anschließen. Waldrandstreifen sind keine Hecken. | |
Eine Wasserfläche mit mehr als 2 m Breite ist nicht Teil des LSE. | Fläche: mind. 50 m² | |
Gräben/Ufer-randstreifen | Eindeutig von der angrenzenden Fläche unterscheidbare lineare Vertiefung, wasserführend oder nicht wasserführend, einschließlich der krautigen Randstreifen, wobei auch vereinzelt verholzte Pflanzen auftreten können. | |
Feldgehölz/Baum-/Gebüschgruppe | Überwiegend mit verholzten Pflanzen bewachsene Flächen, einschließlich kleiner nicht mit verholzten Pflanzen bewachsener Abschnitte. Sie müssen räumlich vom Wald getrennt sein (durch landwirtschaftliche Nutzfläche, einen Weg etc.) | Größe: mind. 100 bis unter 1.000 m² |
Länge oder Breite: mind. 10 m | ||
Steinhage/Steinriegel | Überwiegend aus Fels oder Stein bestehende Flächen, natürlich oder durch künstliches Aufschichten entstanden und weitgehend frei von verholzten Pflanzen. | Größe: mind. 100 bis unter 1.000 m² |
Sie kommen nur in bestimmten Regionen Österreichs vor (z. B. Waldviertel). | ||
Teiche/Tümpel | Flächige Kleingewässer inklusive den uferbegleitenden krautigen oder verholzten Pflanzen. Lösch- und Badeteiche bzw. Teiche mit befestigten Ufern (Beton etc.) sowie Kläranlagen etc. sind keine LSE. |