Alm- und Weidemeldung RINDER
Die Alm-/Weidemeldung RINDER muss folgende Daten beinhalten
- Betriebsnummer der Alm- oder Weideflächen - aufgepasst bei Haupt-/Teilbetrieben
- Betriebsnummer des Herkunftsbetriebes (= Auftreiber:in)
- Ohrmarkennummer der Rinder
- Datum des Auftriebs
- Datum des voraussichtlichen Abtriebs
- gemolkene Kuh
Abtriebsdatum bestätigen oder korrigieren
Das voraussichtliche Abtriebsdatum der Rinder ist bereits beim Auftrieb anzugeben. Innerhalb von 14 Tagen nach dem Abtrieb muss das tatsächliche Abtriebsdatum, auch wenn es mit dem angegebenen "voraussichtlichen" Abtriebsdatum übereinstimmt, verpflichtend online bestätigt oder gemeldet werden. Die AMA erinnert als Serviceleistung per E-Mail daran.
Auch Kälber, die auf der Alm oder Weide geboren werden, darf man bei der Abtriebsmeldung nicht vergessen. Nach einer Geburtsmeldung wird automatisch eine Alm-/Weidemeldung angelegt, wenn das Muttertier auf einer Alm oder Weide gemeldet ist. Beim Abtrieb sind diese "Almkälber" zu melden.
Auch Kälber, die auf der Alm oder Weide geboren werden, darf man bei der Abtriebsmeldung nicht vergessen. Nach einer Geburtsmeldung wird automatisch eine Alm-/Weidemeldung angelegt, wenn das Muttertier auf einer Alm oder Weide gemeldet ist. Beim Abtrieb sind diese "Almkälber" zu melden.
Meldepflichten der Auftreiber:innen
Die Auftreiber:innen müssen auch während der Alpung/Weidehaltung folgende Ereignisse melden:
- Geburten, auch wenn die Kuh mit dem Kalb auf der Alm/Weide bleibt
- Verkauf, Verendung und Verlust
- Zugänge
- Nachbestellung von verlustigen Ohrmarken
Service: "Vorschlagsliste" im RinderNET
Um eine möglichst fehlerfreie, einfache und zeitgerechte Alm-/Weidemeldung RINDER zu gewährleisten, bietet eAMA im RinderNET ein zusätzliches Service an. Im Menüpunkt "Rinderbestand" wählen die Auftreiber:innen aus ihren Rinderbeständen jene Rinder aus, die sie auftreiben wollen. Dies sollte möglichst zeitnah vor dem tatsächlichen Auftrieb passieren. Mit dem Button "Liste für Alm-/Weideauftrieb erstellen" werden die ausgewählten Rinder angezeigt.
Folgende Daten sind verpflichtend einzutragen
- Die Betriebsnummer des Alm-/Weidebetriebes.
- Das Auf- und voraussichtliche Abtriebsdatum kann man für jedes Rind einzeln eintragen oder durch eine einfache Kopierfunktion für alle übernehmen.
- Zusätzlich muss man bei den auf der Alm gemolkenen Kühen ein Hakerl setzen.
Aktuelle E-Mail-Adresse notwendig
Die Vorschlagsliste ist nach dem Speichern für den Alm-/Weidebetrieb ersichtlich. Ein E-Mail informiert den Alm-/Weidebetrieb am darauffolgenden Tag über das Einlangen. Eine aktuelle E-Mail-Adresse des Alm-/Weidebetriebes ist notwendig.
Der Bewirtschafter der Alm oder Weide kann im RinderNET Menüpunkt "Alm-/Weidebestand" eine neue Alm-/Weidemeldung erstellen, oder die Vorschlagslisten des einzelnen Auftreibers bearbeiten, korrigieren und bestätigen.
Der Bewirtschafter der Alm oder Weide kann im RinderNET Menüpunkt "Alm-/Weidebestand" eine neue Alm-/Weidemeldung erstellen, oder die Vorschlagslisten des einzelnen Auftreibers bearbeiten, korrigieren und bestätigen.
Vorschlagsliste auch für Kontrollen
Auftreiber:innen und Bewirtschafter:innen der Weide können die Vorschlagslisten für die Kontrolle bei der Tierübernahme verwenden. Nach eventuell notwendigen Korrekturen bestätigen die Bewirtschafter:innen der Alm oder der Weide die Vorschlagslisten der Auftreiber:innen im RinderNET. Sie können sich eine Meldebestätigung ausdrucken. Auftreiber:innen, die auf mehrere Almen und/oder Weiden auftreiben, müssen jeweils eine eigene Vorschlagsliste erstellen. Die Vorschlagsliste können die Auftreiber:innen bis zum Almauftrieb korrigieren oder einzelne Tiere oder die gesamte Liste löschen.
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Achtung: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftrieb melden
Die Übermittlung der Alm-/Weidemeldung RINDER ist nur online durch Bewirtschafter:innen der Flächen, zum Beispiel dem Obmann von Almen oder Weidegemeinschaften oder den Bewirtschafter:innen von Zinsweiden, innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftrieb im eAMA-RinderNET möglich. Eine Alm-/Weidemeldung RINDER kann für eine Weidezeit von 1. April bis 15. November abgegeben werden.