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AMA-Flächenmonitoring startet wieder

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05.05.2026 | von Ing. Clemens Hofbauer, ABL - Gültigkeit: Niederösterreich bis 31.12.2026

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen und Tipps zum satellitengestützten Monitoring der AMA.

Landschaft_Hügelland Mostviertel.jpg © visualpower/stock.adobe.com
Mit dem satellitengestützten Flächenmonitoring überprüft die AMA eine Reihe von Auflagen, die aus der Luft überprüfbar sind. © visualpower/stock.adobe.com

Die Hintergründe

Nach Ende der MFA-Antragsfrist beginnt die Saison 2026 des automatisierten AMA-Flächenmonitorings. Eine Reihe von Auflagen, die aus der Luft überprüfbar sind, wird mithilfe dieses Systems kontrolliert. Bei Auffälligkeiten soll man zeitgerecht reagieren.

Wie funktioniert das Flächenmonitoring?

Die Satellitenbilder, mit denen das System arbeitet, stammen von "Sentinel 2-Satelliten" der Europäischen Raumfahrtbehörde ESA. Diese kreisen kontinuierlich um die Erde und stellen die aufgenommenen Bilder der Öffentlichkeit zur freien Verfügung.  So kommen für Österreich alle drei bis fünf Tage Aufnahmen zustande. Je nach Bewölkung sind diese mehr oder weniger gut auswertbar. Diese Bilder nutzt die AMA für das Flächenmonitoring. Insgesamt sind so weniger Vor-Ort-Kontrollen notwendig.

Was wird überprüft?

Die sogenannten monitoringfähigen Sachverhalte wurden in den vergangenen Jahren ständig erweitert. Dennoch setzt die Technik dem System Grenzen. Die Auflösung der Satellitenbilder beträgt nur 10 x 10 Meter je Pixel. Deshalb kann man zum Beispiel keine Flächen vermessen und spezielle Tätigkeiten am Feld nicht erkennen, wie  Düngung und Pflanzenschutz.

Sehr gut funktionieren das Feststellen der Kultur oder das Erkennen von versiegelten oder verbauten Flächen. Stimmen die Feststellungen der Technik mit der Beantragung nicht überein, erhalten die Bewirtschafter:innen der Flächen Monitoring-Aufträge.

Weiters wird das Pflanzenwachstum regelmäßig gemessen, indem ihr reflektiertes Licht analysiert wird. Das Ergebnis ist der NDVI-Wert, ein Vegetationswert. So kann zum Beispiel ermittelt werden, ob ein Schlag flächendeckend begrünt ist. Abrupte Änderungen des Wertes – etwa viel Biomasse auf einer Aufnahme und deutlich weniger auf der nächsten - gelten als Indiz für eine Mahd, eine Ernte oder einen Umbruch.

Von der Auffälligkeit zum Auftrag

Werden über Satelliten Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten im Vergleich zur Beantragung im MFA festgestellt, beurteilt die AMA den Sachverhalt nochmals. Bleibt die Unstimmigkeit, versendet die AMA Aufträge an die betroffenen Betriebe und fordert Nachweise - im Regelfall Fotos. Ein Beispiel für einen Auftrag wäre: "Feldstück xy: Nachweis der beantragten Kultur wird benötigt". Dieser Auftrag kommt per E-Mail und für "AMA MFA Fotos App"-Nutzer:innen auch per Push-Nachricht (siehe Infokasten).
 
Betriebe, die weder die App nutzen noch eine E-Mail bei der AMA hinterlegt haben, werden telefonisch informiert. Das Nachweisfoto über die richtige Beantragung kann man über die App oder eAMA, selbsttätig oder mit Unterstützung der örtlichen BBK übermitteln. Alternativ ist es möglich, den MFA auf die richtige Schlagnutzung zu korrigieren. Beides ist jedoch nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich. Monitoring bietet damit die Chance, fehlerhafte Beantragungen richtigzustellen.

Die AMA MFA Fotos-App

Mit dem Start des Flächenmonitorings wurde die "AMA MFA Fotos App" für Betriebe zur Verfügung gestellt. Mit der App können Betriebe beispielsweise
  • Fotonachweise aufnehmen und rasch an die AMA übermitteln
  • MFA‑Korrekturen durchführen - auch ohne bestehenden Auftrag
  • die Schlagliste des aktuellen MFA einsehen
  • den Vegetationsverlauf der eigenen Flächen nachvollziehen
  • bereits im Vorfeld Fotos zur Bewirtschaftung senden
Der große Vorteil: All das ist ohne Einstieg ins eAMA möglich und spart Zeit im laufenden Betrieb. Darüber hinaus wird die App laufend mit neuen Funktionen erweitert. Hier geht´s zum Download im Google App-Store, hier im Apple App-Store.

Häufige Feststellungen der vergangenen Jahre

Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass vor allem die Überprüfung von Mahd- und Pflegeterminen, wie sie bei Biodiversitätsflächen am Acker oder Grünland vorkommen, zu vielen Aufträgen führen. Der meist falschen Bewirtschaftung können entsprechende Sanktionen folgen.

Auch bei Naturschutzflächen deckt das Monitoring laufend falsch umgesetzte Mahd- oder Pflegetermine auf. Hier bleibt ebenso dann nur mehr die Abmeldung oder Sanktionierung. Achten Sie daher unbedingt auf die festgelegten Termine in den Projektbestätigungen. Eingehaltene Auflagen führen erst gar nicht zu Auffälligkeiten, dann passiert auch nichts beim Monitoring.

Links zum Thema

  • Google-App-Store
  • Apple-App-Store

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • AMA-Flächenmonitoring startet wieder

  • Auszahlungstermine im Überblick

  • Hanfanbau aus INVEKOS-Sicht

  • Mehrfachantrag 2026 - Einreichung bis 15. April ohne Nachfrist

  • MFA: Mögliche Korrekturen nach dem 15. April

  • MFA 2026 - Antragsfrist endet mit 15. April 2026

  • Agrarmarkt Austria informiert über ÖPUL-Mitteilungen

  • ID Austria - jetzt noch einfacher verwenden

  • Start der Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • MFA: Güllemenge (bis 30.11.) und Monitoringaufträge (binnen 14 Tagen bearbeiten)

  • Das ist beim Bewirtschafterwechsel zu beachten

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Digitale Förderplattform zur Antragstellung für Sektor- und Projektmaßnahmen

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