MFA 2026: Einreichstart mit November
Details im Überblick
Heuer kann man nur mehr einjährige ÖPUL-Maßnahmen neu beantragen. Dazu muss der Mehrfachantrag (MFA) bis spätestens 31.12.2025 abgegeben werden, um ab 2026 mit einer gültig beantragten ÖPUL-Maßnahme zu starten. Die AMA wird alle Antragsteller:innen per Informationsmail über den Start des MFA 2026 kontaktieren. Dazu muss eine E-Mail Adresse bei der AMA hinterlegt sein. Es werden keine weiteren Anschreiben oder AMA-Vordruckformulare zugeschickt.
										Termin bei ÖPUL-Beantragung
Die Bezirksbauernkammern bieten Termine für die MFA-Abgabe an. Bereits während des Jahres wurden ÖPUL-Beantragungswünsche und -notwendigkeiten von Betrieben vorgemerkt. Gemäß Vormerkung werden Antragsteller:innen im November und Dezember 2025 eingeladen.
Sollte sich aufgrund betrieblicher Entscheidungen jetzt noch ein ÖPUL-Beantragungswunsch ergeben, wird um umgehende Voranmeldung bei der Bezirksbauernkammer ersucht, um bei der Terminplanung im Herbst berücksichtigt zu werden. Die jeweils zugeteilten Termine sind unbedingt wahrzunehmen. Sie können damit zeitgerecht den MFA 2026 stellen und unterstützen auch die Arbeitseinteilungen in Ihrer BBK.
										Vorbereitungen zur Abgabe
Es ist wichtig, sich auf das Einreichen des Mehrfachantrages vorzubereiten. Denn es müssen schon im Herbst bei einer ÖPUL-Beantragung alle Kulturen, Nutzungen und Codes in der Feldstückliste erfasst werden, damit er abgesendet werden kann. Beim Einreichen über die BBK ist ein ausgefüllter Mehrfachantrag ein Muss.
										Woher Vorbereitungsunterlagen nehmen?
- Ausdruck des MFA 2025: Jeder Betrieb hat einen Ausdruck des letztgestellten MFA 2025 von der BBK erhalten. Damit ist von den Stammdaten über die Angabenseite bis hin zur wichtigen Feldstückliste alles für die Vorbereitung auf den MFA 2026 vorhanden. Änderungen und Ergänzung kann man in diese Formulare eintragen.
- Ausdruck einer neuen Feldstückliste aus eAMA: Im eAMA kann eine aktuelle Feldstückliste erstellt werden. Dazu steigt man mit Betriebsnummer und PIN-Code in eAMA ein. Kulturen kann man dann wie gewohnt in leere Felder eintragen. Der Ausdruck durch die BBK ist nicht möglich.
MFA-Beantragung mit ID Austria
Der Mehrfachantrag ist nur online über eAMA möglich, selbst eingereicht oder mit Unterstützung der BBK. Grundsätzlich ist für das Absenden des Antrages eine elektronische Signatur mittels ID Austria – früher Handy-Signatur – vorgesehen. Dies gilt auch bei MFA-Abgabe über die BBK. In begründeten Fällen, wo dies nicht möglich ist, kann bei BBK-Einreichung der Mehrfachantrag auch händisch unterschrieben werden.
Liegt keine ID Austria vor, kann eine Freischaltung über autorisierte Registrierungsstellen, wie Bezirksverwaltungsbehörden (BH), Magistrate oder Gemeinden beantragt werden: Rechtzeitig Termin vereinbaren und ID Austria lösen. Mittels ID Austria kann man mittlerweile viele digitale Anwendungen nutzen. Weitere Informationen sowie aktuelle Registrierungsstellen finden Sie unter Registrierungsbehörden unter oesterreich.gv.at.
										Liegt keine ID Austria vor, kann eine Freischaltung über autorisierte Registrierungsstellen, wie Bezirksverwaltungsbehörden (BH), Magistrate oder Gemeinden beantragt werden: Rechtzeitig Termin vereinbaren und ID Austria lösen. Mittels ID Austria kann man mittlerweile viele digitale Anwendungen nutzen. Weitere Informationen sowie aktuelle Registrierungsstellen finden Sie unter Registrierungsbehörden unter oesterreich.gv.at.
Bekanntgabe der E-Mail Adresse
Um stetig aktuelle Informationen rund um die MFA-Abwicklung zu erhalten, wird die Bekanntgabe einer E-Mail Adresse empfohlen. Die AMA setzt ausschließlich auf elektronische Informationen, wie zum Beispiel per Info-Mail über den MFA-Start oder den ÖPUL-Newsletter. Auch die LK NÖ und die BBKn setzen zunehmend auf schnelle direkte Erreichbarkeit über E-Mail. Daher geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse bekannt und achten auf Ihren Posteingang.
										 
 
 
												