Amtliche Bodenschätzung St. Georgen - 2024
Unter folgendem Link wird die Bodenschätzung für die Katastralgemeinden
Wolfenberg, Wetzersdorf, Hart, Wörth, Eggendorf, Ganzendorf, St. Georgen am Steinfelde und Mühlgang von 27.08.2026 bis 28.09.2026 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
https://findok.bmf.gv.at/findok/bodenschaetzung
Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse sind ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO. Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der oben genannten Frist als erfolgt (§ 11 Bodenschätzungsgesetz 1970). Danach beginnt die einmonatige Rechtsmittelfrist gemäß § 245 Abs. 1 BAO.
Wolfenberg, Wetzersdorf, Hart, Wörth, Eggendorf, Ganzendorf, St. Georgen am Steinfelde und Mühlgang von 27.08.2026 bis 28.09.2026 zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt.
https://findok.bmf.gv.at/findok/bodenschaetzung
Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse sind ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 BAO. Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der oben genannten Frist als erfolgt (§ 11 Bodenschätzungsgesetz 1970). Danach beginnt die einmonatige Rechtsmittelfrist gemäß § 245 Abs. 1 BAO.