Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten ab dem 50. Lebensjahr
Daraus folgt, dass man bereits mit Vollendung des 50. Lebensjahres die notwendige Anzahl an erworbenen Schwerarbeitszeiten rechtskräftig feststellen lassen kann.
Wir empfehlen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen! Dadurch bekommt man nämlich einen relativ wirksamen Schutz für den Fall allfälliger Änderungen bei der Feststellung von Schwerarbeitszeiten. Um die Voraussetzungen für Schwerarbeit zu erfüllen, muss die Arbeitsbelastung ein bestimmtes zeitliches Ausmaß aufweisen. Ausgehend von den am Betrieb vorliegenden jährlichen Gesamtarbeitsstunden wird der Durchschnitt der jährlichen Arbeitsbelastung in einem Erhebungsbogen der SVS erfragt. Liegt die durchschnittliche Arbeitszeit an Wochentagen bei Frauen unter 5,6 und bei Männern unter 8 Stunden, wird das Vorliegen von Schwerarbeit in der Regel verneint. In diesem Zusammenhang empfehlen wir darüber hinaus, den persönlichen Versicherungsverlauf unbedingt auf Vollständigkeit (zB hinsichtlich der gespeicherten Schulzeiten, Zeiten einer freiwilligen Selbstversicherung, Zeiten der Mitarbeit am elterlichen Betrieb usw.) zu überprüfen.
Wir empfehlen dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen! Dadurch bekommt man nämlich einen relativ wirksamen Schutz für den Fall allfälliger Änderungen bei der Feststellung von Schwerarbeitszeiten. Um die Voraussetzungen für Schwerarbeit zu erfüllen, muss die Arbeitsbelastung ein bestimmtes zeitliches Ausmaß aufweisen. Ausgehend von den am Betrieb vorliegenden jährlichen Gesamtarbeitsstunden wird der Durchschnitt der jährlichen Arbeitsbelastung in einem Erhebungsbogen der SVS erfragt. Liegt die durchschnittliche Arbeitszeit an Wochentagen bei Frauen unter 5,6 und bei Männern unter 8 Stunden, wird das Vorliegen von Schwerarbeit in der Regel verneint. In diesem Zusammenhang empfehlen wir darüber hinaus, den persönlichen Versicherungsverlauf unbedingt auf Vollständigkeit (zB hinsichtlich der gespeicherten Schulzeiten, Zeiten einer freiwilligen Selbstversicherung, Zeiten der Mitarbeit am elterlichen Betrieb usw.) zu überprüfen.