Appell zur Teilnahme: Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparation
Es wird an alle interessierten Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer - also im Jahr 2025 - in die ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparation" einzusteigen. Damit bleibt die Möglichkeit gewahrt, für möglicherweise 2026 bodennah ausgebrachte Güllen und Jauchen oder separierte Rindergülle, auch die dafür vorgesehenen finanziellen Unterstützungen zu bekommen. Im Zweifelsfall also diese Maßnahme noch 2025 voranmelden - selbst wenn 2026 keine der obigen Leistungen erbracht wird. Dann kommt die Teilnahme an dieser Maßnahme einfach nicht zustande. Sollten sich aber entsprechende Aktivitäten (über Maschinenring, Lohnunternehmer, überbetrieblicher Geräteeinsatz) im nächsten Jahr ergeben, besteht durch die heurige Voranmeldung Abgeltungsmöglichkeit.