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Welche Vorschriften für Feinerschließung?

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28.05.2026 | von DI Josef Öllerer

LKW-befahrbare Forststraßen sind das Grundgerüst für die Waldbewirtschaftung. Man muss sie noch mit Rückegassen, Rückewegen und Seilgassen verdichten. Mit Hilfe dieser Feinerschließung kann man Bäume schlägern und Holz bringen. Welche Variante man wählt, wie man sie am besten anlegt und welche Vorgaben zu erfüllen sind? Hier erfahren Sie mehr.

Bildergalerie (5 Fotos)
Feinerschliessung_Forst_Holzrücken mit Seilkran.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_kurvige Rückegasse.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückegasse.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückeweg begrünt.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückewege.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Holzrücken mit Seilkran.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_kurvige Rückegasse.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückegasse.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückeweg begrünt.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Feinerschliessung_Forst_Rückewege.jpg © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Seilkranbringung bei steilem, nicht mehr schlepperbefahrbarem Gelände. © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich
Rückegasse: Ein kurviger Verlauf führt zu Schäden an den gassennahen Stämmen. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Auswirkungen einer Befahrung des Waldbodens – das Wachstum der Binse zeigt die Bodenverdichtung auf der Rückegasse an. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Schon nach wenigen Vegetationsperioden haben sich angelegte Rückwege natürlich begrünt. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Rückewege werden mit örtlichem Material gebaut und nur befestigt, wenn die Tragfähigkeit nicht reicht. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich
Rückegassen sind Linien in der Waldfläche, die ohne vorherige Veränderung regelmäßig befahren werden. Begrenzende Faktoren sind die Tragfähigkeit des Bodens, natürliche Hindernisse wie Steinblöcke und Geländestufen sowie die Hangneigung. Hangneigungen bis maximal 40 Prozent kann man in der Falllinie befahren. Der Abstand richtet sich nach dem Erntesystem und beträgt zirka 20 bis 40 Meter. Die Anlage von Rückegassen ist enorm wichtig, damit nicht der gesamte Waldboden befahren und somit verdichtet wird.

Rückegassen anlegen

Man legt Rückegassen so an, dass die Gassen parallel geführt werden, um das Holz auf der ganzen Fläche rücken zu können. 
  • Wird im Sortimentsverfahren gearbeitet, mündet die Gasse im rechten Winkel in die Forststraße. Die Gasse sollte möglichst gerade verlaufen. Das Holz wird direkt an der Forststraße abgelegt. 
  • Wird im Bodenzug im Stammverfahren geerntet, so sollte die Gasse im spitzen Winkel in die Forststraße einmünden, da man sonst beim Eindrehen die Randbäume beschädigt. Hier werden die ganzen Stämme an der Forststraße abgelegt und dort ausgeformt.
Für die Anlage solcher Rückegassen sind keine gesonderten Voraussetzungen wie Anmeldung oder Bewilligung bei der Forstbehörde, notwendig, da auch keine baulichen Maßnahmen gesetzt werden.

Rückewege bauen

Rückewege werden in nicht befahrbaren Lagen angelegt. Sie sind nicht für den allgemeinen Verkehr, sondern für die Forstarbeit mit Harvester, Forwarder und Schlepper errichtet. Dazu sind bauliche Maßnahmen notwendig, die im Forstgesetz unter den Bestimmungen für Forststraßen geregelt sind. Dazu gehören Anmeldung oder Bewilligung bei mehr als einem halben Meter Niveauveränderung, Befestigung von mehr als einem Drittel der Länge und Anlage für mehr als einem Jahr. 

Für die Anlage von Rückewegen ist eine Anmeldung oder ein Bewilligungsverfahren nach dem Forstgesetz 1975 notwendig – siehe Kasten. Da beim Bau eines Rückwegs meist eine Niveauveränderung von einem halben Meter überschritten wird, kommt das Gesetz zur Anwendung.

Welchen Abstand einhalten?

Der Abstand der Rückewege sollte etwa 80 bis 120 Meter betragen und mit der Rückevariante abgestimmt sein, zum Beispiel mit Traktor und Seilwinde. Auf eine entsprechende Entwässerung ist unbedingt zu achten, da dies die Lebensdauer beeinflusst. Talseitige Querneigung, Wasserabzugsmulden, wo nötig Rohrdurchlässe und dazu eine Längsneigung, die 20 Prozent nicht übersteigen sollte.

Seilgassen errichten

Tragseilbringung setzt man ein, wenn das Gelände steiler und nicht mehr schlepperbefahrbar ist. Aber auch bei hinderlicher Blocküberlagerung oder vernässtem und nicht befahrbarem Waldboden. Seilgassen sind gerade Linien ohne Bestockung, in denen man das Holz mit Tragseilgeräten bringt. Die Seilgassen sind zwei bis drei Meter breit. In der Längsneigung sind sie nicht limitiert. Ihr Abstand liegt je nach Arbeitsverfahren bei 20 bis 30 Meter. Die Seilgassen führen direkt auf die Forststraße, wo das gerückte Holz ausgeformt, gelagert und weitertransportiert wird. Des Weiteren haben sie keine baulichen Maßnahmen zur Folge und unterliegen daher nicht den forstgesetzlichen Bestimmungen zum Forststraßenbau.

Fazit

Mit einem möglichst dichten Feinerschließungsnetz kann man zeitgemäß kleinflächig und naturnah den Wald bewirtschaften und so unsere Waldflächen enkeltauglich machen.

Wann ist es eine Forststraße?

§ 59. (2) Eine Forststraße ist eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nicht öffentliche Straße samt den in ihrem Zuge befindlichen dazugehörigen Bauwerken,
  1. die der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr innerhalb der Wälder sowie deren Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz dient und
  2. die für eine Dauer von mehr als einem Jahr angelegt wird und
  3. bei der die mit der Errichtung verbundenen Erdbewegungen eine Änderung des bisherigen Niveaus von mehr als einem halben Meter ausmachen oder mehr als ein Drittel der Länge geschottert oder befestigt ist.
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Feinerschliessung_Forst_Holzrücken mit Seilkran.jpg © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich

Seilkranbringung bei steilem, nicht mehr schlepperbefahrbarem Gelände. © Paula Pöchlauer-Kozel/LK Niederösterreich

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Rückegasse: Ein kurviger Verlauf führt zu Schäden an den gassennahen Stämmen. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich

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Auswirkungen einer Befahrung des Waldbodens – das Wachstum der Binse zeigt die Bodenverdichtung auf der Rückegasse an. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich

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Schon nach wenigen Vegetationsperioden haben sich angelegte Rückwege natürlich begrünt. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich

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Rückewege werden mit örtlichem Material gebaut und nur befestigt, wenn die Tragfähigkeit nicht reicht. © Josef Öllerer/LK Niederösterreich

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