Aufzeichnungspflicht N-Bilanz
Frist beachten! Verwendeter stickstoffhaltiger Düngemittel
Aufzeichnungen über die Anwendung N-hältiger Düngemittel sind bis 31. Jän. für das vorangegangene Kalenderjahr zu führen.
Ausgenommen von der Aufzeichnungsverpflichtung sind nur Betriebe:
- kleiner 15 ha landw. Nutzfläche (LN)
- wenn kleiner 2 ha Gemüse
- oder mit mehr als 90% der LN an Dauer-grünland oder Ackerfutter
Alle übrigen landw. Betriebe sind zur Dokumentation der N-Bilanz gesetzlich verpflichtet (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung 2023).
Für Kulturen, welche entsprechend einer Ertragslage höher als mittel gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen), sind Aufzeichnungen über die Erntemenge erforderlich (Wiegezettel, Silo-Kubatur, usw.).
Für Kulturen, welche entsprechend einer Ertragslage höher als mittel gedüngt wurden (ausgenommen Ackerfutterflächen), sind Aufzeichnungen über die Erntemenge erforderlich (Wiegezettel, Silo-Kubatur, usw.).