Bio-Flächen im Agraratlas ersichtlich!
Informationspflicht:
In diesem Zusammenhang gilt eine Informationspflicht, die sicherstellen soll, dass konventionell wirtschaftende
Betriebe von einer allfälligen biologischen Bewirtschaftung von angrenzenden Nachbarflächen nachvollziehbar
Kenntnis erlangen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Abdrift (zB Herbizide, Fungizide, …) treffen
können.
Diese Information wird in Österreich seit 1. Februar 2023 über eine farbliche Kennzeichnung von Bioflächen im Inspire-Agraratlas (https://agraratlas.inspire.gv.at) sichergestellt. Wie die INVEKOS-Schläge ist auch der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ erst bei höherer Zoom-Stufe (Maßstabstrecke 1.000 m, entspricht ca. Gemeindeebene) einblendbar.
Diese Information wird in Österreich seit 1. Februar 2023 über eine farbliche Kennzeichnung von Bioflächen im Inspire-Agraratlas (https://agraratlas.inspire.gv.at) sichergestellt. Wie die INVEKOS-Schläge ist auch der Kartenlayer „ÖPUL Bio-Schläge“ erst bei höherer Zoom-Stufe (Maßstabstrecke 1.000 m, entspricht ca. Gemeindeebene) einblendbar.