Biobetriebe: Saatgutansuchen stellen
Der Frühling naht, und man beginnt sich Gedanken darüber zu machen, welches Saatgut in diesem Jahr verwendet werden soll. Mit einem fixen Plan auf zum Händler und dann die große Enttäuschung. Das ausgewählte Saatgut ist nicht mehr in Bioqualität vorhanden. Auch die Suche auf der Saatgutdatenbank der AGES liefert kein positives Ergebnis. Es würde jedoch eine andere Sorte in Bioqualität geben, welche aber leider für den Anbau auf dem ausgewählten Standort nicht geeignet ist. Infolgedessen haben die Biobetriebe oft keine andere Möglichkeit, als konventionell ungebeiztes Saatgut einzusetzen.
Vor dem Zukauf von konventionell ungebeiztem Saatgut muss allerdings ein Ansuchen an die Kontrollstelle gestellt werden. Das entsprechende Formular der Kontrollstellen ist auf der jeweiligen Homepage verfügbar. Wichtig ist, dass dem Formular eine Bestätigung über die Nichtverfügbarkeit, ausgestellt vom Händler, beigelegt wird. Nicht verfügbar ist das Saatgut dann, wenn es vergriffen ist oder nicht geliefert werden kann. Im Falle einer Sortenvorgabe durch Lieferprojekte muss auch dies der Kontrollstelle mitgeteilt werden. Zudem muss für jenes Saatgut, das vom letzten Jahr übrig ist, erneut ein Antrag vor dem Anbau gestellt werden. Die Genehmigung ist nämlich nur für das jeweilige Anbaujahr gültig.
Im Antrag muss unter anderem angegeben werden, wieviel Saatgut gebraucht wird. Hierbei die Menge großzügig schätzen, da bei zu geringer Menge ein erneutes Ansuchen gestellt werden muss, auch wenn es sich nur um einen Sack handeln sollte. Dies kostet wertvolle Zeit, vor allem, wenn Bestätigungen nachgereicht werden müssen. Denn im Falle eines Einsatzes von konventionell ungebeiztem Saatgut ohne Genehmigung drohen bei einer AMA-Kontrolle strenge Sanktionen. Für eine reibungslose Kontrolle ist es wichtig, die Rechnungen, genehmigte Anträge und Sackanhänger (Bio und konventionell) aufzubewahren. Zusätzlich muss der Einsatz in den von den Kontrollstellen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungsvorlagen festgehalten werden.
Vor dem Zukauf von konventionell ungebeiztem Saatgut muss allerdings ein Ansuchen an die Kontrollstelle gestellt werden. Das entsprechende Formular der Kontrollstellen ist auf der jeweiligen Homepage verfügbar. Wichtig ist, dass dem Formular eine Bestätigung über die Nichtverfügbarkeit, ausgestellt vom Händler, beigelegt wird. Nicht verfügbar ist das Saatgut dann, wenn es vergriffen ist oder nicht geliefert werden kann. Im Falle einer Sortenvorgabe durch Lieferprojekte muss auch dies der Kontrollstelle mitgeteilt werden. Zudem muss für jenes Saatgut, das vom letzten Jahr übrig ist, erneut ein Antrag vor dem Anbau gestellt werden. Die Genehmigung ist nämlich nur für das jeweilige Anbaujahr gültig.
Im Antrag muss unter anderem angegeben werden, wieviel Saatgut gebraucht wird. Hierbei die Menge großzügig schätzen, da bei zu geringer Menge ein erneutes Ansuchen gestellt werden muss, auch wenn es sich nur um einen Sack handeln sollte. Dies kostet wertvolle Zeit, vor allem, wenn Bestätigungen nachgereicht werden müssen. Denn im Falle eines Einsatzes von konventionell ungebeiztem Saatgut ohne Genehmigung drohen bei einer AMA-Kontrolle strenge Sanktionen. Für eine reibungslose Kontrolle ist es wichtig, die Rechnungen, genehmigte Anträge und Sackanhänger (Bio und konventionell) aufzubewahren. Zusätzlich muss der Einsatz in den von den Kontrollstellen zur Verfügung stehenden Aufzeichnungsvorlagen festgehalten werden.
Generelle Ausnahmen
Einzelne Sorten und Mischungen sind nur in geringen Mengen oder gar nicht als Biosaatgut am Markt verfügbar. Deshalb hat die AGES in diesem Zusammenhang generelle Ausnahmen vom Biozukauf erlassen. Dazu zählen im Grünlandbereich alle Dauerwiesen-, Dauerweiden- und Wechselwiesenmischungen. Zu den einzelnen, nicht genehmigungspflichtigen Sorten zählen unter anderem verschiedene Hirsearten, Glatthafer und Schedenklee. Vorsicht: Hanf und Sonnenblumen wurden heuer ausgelistet. Alle Kulturarten, die ohne Ansuchen konventionell ungebeizt zugekauft werden können, sind in der nachfolgenden Tabelle gelistet.