Gewässerschonende Herbstdüngung: Was jetzt erlaubt ist - und was wirklich Sinn macht
Für die Praxis heißt das: Düngung nur, wenn sie wirklich notwendig und zulässig ist.
Auf die Wirksamkeit kommt es an!
Bezüglich der Verbotszeiträume sowie der mengenmäßigen Beschränkung wird laut NAPV zwischen zwei unterschiedlichen Stickstoff-Wirksamkeiten unterschieden:
- Leicht lösliche Stickstoffdünger: darunter fallen - stickstoffhaltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, Biogasgülle etc.
- Langsam lösliche Stickstoffdünger: darunter fallen - Mist, Kompost, organische Düngermittel und Sekundärrohstoffe etc.
Welche Kulturen im Herbst gedüngt werden dürfen - und welche nicht
Zulässig ist die Düngung mit leicht löslichen stickstoffhaltigen Düngemitteln nur bei:
- Raps, Wintergerste und Zwischenfrüchten bis einschließlich 31. Oktober
-> sofern der Anbau bis spätestens 15. Oktober erfolgt
Achtung: In der Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" gelten strengere Regeln: letzter Düngungstermin ist der 14. Oktober - Spezialkulturen wie Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährige Gemüsekulturen bis einschließlich 31. Oktober
-> sofern der Anbau bis spätestens 31. August erfolgt
- Langsam lösliche Dünger: Einsatz auf allen Ackerflächen und Kulturen bis 29. November möglich
- Dauergrünland und Ackerfutterflächen: generell ist eine Düngung (leicht & langsam löslich) bis 29. November möglich
- Sonderkulturen (z.B. Obst, Wein, Hopfen):
- leicht löslich: Verbot von 15. Oktober bis 15. Februar
- langsam löslich: Verbot von 30. November bis 15. Februar
Mengenbegrenzung beachten
Leicht lösliche stickstoffhaltige Düngemittel sind im Herbst auf maximal 60 kg N pro Hektar (ab Lager) begrenzt. Dies gilt für den Zeitraum - Ernte vorherige Hauptkultur bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes (siehe oben):
- bei Raps, Gerste und Zwischenfrüchten
- bei Kümmel, Erdbeeren, Saatgutvermehrungen, Heil- und Gewürzpflanzen sowie mehrjährige Gemüsekulturen
- bei Dauergrünland und Ackerfutterflächen von 1. Oktober bis zum Beginn des jeweiligen Verbotszeitraumes
Wann kann eine Herbstdüngung sinnvoll sein
Bei Wintergerste kann (je nach Vorfrucht) eine Herbstdüngung mit 20 - 30 kg N pro Hektar sinnvoll sein, wenn die Entwicklung im Herbst aufgrund eines späten Saattermins oder geringer Stickstoffmineralisation noch unzureichend ist. Somit kann eine entsprechende Entwicklung im Herbst mit einem gut entwickelten Haupttrieb und zwei bis drei Seitentrieben gewährleistet werden. Bei guten Vorfrüchten wie zum Beispiel Raps und bei früheren Anbauterminen ist eine Herbstdüngung bei Wintergerste aus fachlicher Sicht zu hinterfragen.
Winterraps benötigt je nach Standort und Bodenverhältnissen rund 40 kg N pro Hektar im Herbst. Hier ist ebenfalls der Saatzeitpunkt beziehungsweise das Mineralisationspotenzial des Bodens bei der Wahl der Düngehöhe miteinzubeziehen, um zu dichte Rapsbestände vor den Wintermonaten zu vermeiden.
Winterraps benötigt je nach Standort und Bodenverhältnissen rund 40 kg N pro Hektar im Herbst. Hier ist ebenfalls der Saatzeitpunkt beziehungsweise das Mineralisationspotenzial des Bodens bei der Wahl der Düngehöhe miteinzubeziehen, um zu dichte Rapsbestände vor den Wintermonaten zu vermeiden.
Düngung von Zwischenfrüchten
Zwischenfrüchte bieten eine wirkungsvolle Möglichkeit zur sinnvollen Verwertung von Wirtschaftsdüngern im Sommer und Herbst. Dabei sind die Vorgaben der NAPV hinsichtlich zulässiger Ausbringungsmengen und Zeiträume konsequent einzuhalten. In der Praxis hat sich eine verlustarme, bodennahe und streifenförmige Ausbringung in einen aktiv wachsenden Begrünungsbestand bewährt. Unter diesen Bedingungen ist das Risiko gasförmiger Stickstoffverluste am geringsten, da der lebende Bewuchs für rasche Nährstoffaufnahme und zusätzliche Beschattung sorgt.
Erfolgt die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern vor dem Anbau der Zwischenfrucht, ist eine unmittelbare Einarbeitung innerhalb von vier Stunden erforderlich (Vorgaben der Ammoniakreduktions-Verordnung). Besonders Kreuzblütler in der Mischung (zum Beispiel Rettich, Senf, Rübsen oder Kresse) zeichnen sich durch eine hohe Aufnahme- und Speicherfähigkeit für Nährstoffe aus.
Erfolgt die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern vor dem Anbau der Zwischenfrucht, ist eine unmittelbare Einarbeitung innerhalb von vier Stunden erforderlich (Vorgaben der Ammoniakreduktions-Verordnung). Besonders Kreuzblütler in der Mischung (zum Beispiel Rettich, Senf, Rübsen oder Kresse) zeichnen sich durch eine hohe Aufnahme- und Speicherfähigkeit für Nährstoffe aus.
Grunddüngung nicht vernachlässigen
Neben Stickstoff sind unter anderem auch Phosphor, Kalium und Calcium (Kalk) entscheidend für eine gesunde Pflanzenentwicklung.
- Phosphor & Kalium: fördern Wurzelentwicklung und Winterhärte
- Kalk (Calcium): verbessert Bodenstruktur und pH-Wert, stärkt Bodenleben
- Empfohlen wird die Düngung auf Basis von Bodenuntersuchungen.
- Zur Erhaltungskalkung sollen folgende Mengen alle 4 - 6 Jahre ausgebracht werden:
- leichte Böden: 1.000 - 1.500 kg CaO/ha
- schwere Böden: ca. 2.000 kg CaO/ha
Fazit
Die Herbstdüngung erfordert Augenmaß:
- gesetzliche Vorgaben strikt einhalten
- Standort und Pflanzenentwicklung berücksichtigen
- nur bei tatsächlichem Bedarf düngen
Mehr Details zu den geltenden Rechtsvorschriften und den Sperrfristen finden Sie auf der Website der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter www.bwsb.at -> Infothek -> Gesetze und Förderprogramme.