Bodenbedeckung über den Winter: GLÖZ 6
Die Hintergründe
GLÖZ 6 ist eine Konditionalitätsbestimmung und schreibt unter anderem auf mindestens 80 Prozent der Ackerfläche eine Mindestbodenbedeckung im Winter vor. Das GAP-Vereinfachungspaket bringt ab Herbst 2026 Anpassungen mit sich. Als "Winter" gilt ab 2026 der Zeitraum 15. November bis 14. Februar. Die Definition der Mindestbodenbedeckung bleibt unverändert und ist erfüllbar mit:
- Anlage einer Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht) oder
- Belassen von Ernterückständen oder
- mulchender, nicht wendender Bodenbearbeitung, zum Beispiel mittels Grubber oder Scheibenegge
Die Ausnahmen im Überblick
- Biobetriebe sind ab 2026 von GLÖZ 6 befreit.
- Für Feldgemüseflächen gilt GLÖZ 6 weiterhin nicht - Feldgemüseflächen reduzieren daher die Ausgangsbasis der Ackerfläche.
- Von den 80% der verbleibenden Ackerfläche können Flächen mit Erdäpfeln, Ölkürbis, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen, Sommermohn, Öllein, Saatgutvermehrungen für Gräser & Mais sowie schwere Böden abgezogen werden. Wobei trotz Abzug dieser Flächen die Mindestbodenbedeckung auf mindestens 55% der Ackerfläche einzuhalten ist.
Regelungen zu "schweren Böden" angepasst
- Alle Betriebe können schwere Böden abziehen. Bisher durften dies nur bestimmte schweine- und geflügelhaltende Betriebe mit maximal 40 ha Ackerfläche.
- Neben Böden mit hohem Tonanteil werden Böden mit mehr als 55% Schluffanteil als schwer eingestuft. Der Inspire Agraratlas wird aktualisiert. Spätestens mit Anfang August steht der neue Layer zur Verfügung. Er ist unter agraratlas.inspire.gv.at aufrufbar und zeigt, auf welchen Schlägen schwere Böden in welchem Ausmaß vorkommen. Ab November 2026 steht der aktualisierte Layer auch im eAMA/GIS zur Verfügung.
Unterstützung mit dem LK-Bodenbedeckungsrechner
Der LK-Bodenbedeckungsrechner hilft bei der Berechnung der notwendigen Mindestbodenbedeckung. Es sind einfach die betrieblichen Daten (Kulturen, Flächen) einzugeben, und man erhält die Ergebnisse zur Mindestbodenbedeckung und zur zulässigen gepflügten Fläche. Der Bodenbedeckungsrechner ist abrufbar unter bodenbedeckungsrechner.lk-noe.at . Er ist an die neuen Regelungen angepasst.