Covid-19 Investitionsprämie
Abrechnungen müssen binnen 3 Monate ab zeitlicher Inbetriebnahme und Bezahlung online über den AWS Fördermanager abgerechnet werden.
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Folgende Punkte sind zu beachten:
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Zum Zeitpunkt der Abrechnung muss sowohl die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition erfolgt sein. Bei Maschinen entspricht die Inbetriebnahme dem Lieferdatum.
- E-Mails beachten: Das AWS kommuniziert fast ausschließlich mit Förderwerbern per E-Mail (z.B. bei Nachforderungen von Unterlagen, Fristsetzung). Daher regelmäßig den E-Mail Posteingang (auch SPAM Ordner) kontrollieren. Werden Fristen versäumt, kommt es zu einer Ablehnung bzw. ist eine Abrechnung nicht mehr möglich.
- Gemäß Förderrichtlinie können nur Rechnungen eingereicht werden, bei denen die erste Maßnahme (Bestellung, Kaufvertrag, Lieferung, Anzahlung, Rechnung, Baubeginn, usw.) zwischen 1. August 2020 und 31. Mai 2021 liegt.
- Rechnungen sind bei der ONLINE-Abrechnung nicht mitzuschicken, jedoch können seitens des AWS Rechnungen nachgefordert werden.
- Auf Rechnungen, bei denen die Lieferung oder die Leistung erst nach dem 31. Mai 2021 erbracht wurde, muss das Datum einer ersten Maßnahme nachgewiesen werden. Liegt kein Nachweis vor, so kann dieser vom Verkäufer angefertigt werden bzw. auf der Rechnung ergänzt werden.