COVID 19-Investitionsprämie: Erste Zwischenbilanz
Investitionen auch in Krisenzeiten ermöglichen es Bäuerinnen und Bauern, fit für die Zukunft zu sein. Mit der Covid 19-Investitionsprämie wurde eine Unterstützung für Betriebe geschaffen, die sich entsprechend rüsten wollen. Mögliche Anträge reichen dabei von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, über PV-Anlagen auf Stalldächern, Biomasse-Anlagen, bis hin zur Modernisierung von Geräten. Selbst die Einrichtung einer neuen Homepage für Direktvermarkter ist förderfähig. Ziel dieser Investitionen ist es, nicht nur den Betrieben selbst Rückendeckung zu geben, sondern die gesamte Wirtschaft in der Krise zu unterstützen.
Warum wurde die Investitionsprämie ins Leben gerufen?
Um die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe angesichts der anhaltendenden Herausforderungen der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Zentraler Bestandteil dieses Pakets ist die Covid-19-Investitionsprämie – sie soll den Betrieben dabei helfen, auch in der Krise notwendige Investitionen zu tätigen und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Investitionsprämie in Zahlen
Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zieht eine erste Zwischenbilanz: Bis Anfang Februar wurden beim Austria Wirtschaftsservice bereits fast 33.000 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 3,5 Mrd. Euro in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung gestellt. Das Fördervolumen liegt bei 314,2 Mio. Euro. Fast 40 % der beantragten Investitionen erfüllen die ökologischen Kriterien, um die Förderungshöhe von 7 auf 14 % zu verdoppeln.
Rahmenbedingungen der Covid 19-Investitionsprämie
- Die Prämie gilt für alle Anlagen mit einem Investitionsbeginn vor dem 1. Juni 2021.
- Der Durchführungszeitraum für Investitionen bis 20 Mio. Euro wurde auf den 28. Februar 2023 verlängert
- Anträge sind noch bis spätestens 28. Februar 2021 möglich.
- Gefördert werden Investitionen ab 5.000 Euro.
- Die Höhe des Zuschusses liegt bei 7% der förderfähigen Investitionen. Zum Beispiel für den Bau einer neuen Getreidehalle oder den Kauf von Zuchttieren.
- Für besonders ökologisch verträgliche Investitionen verdoppelt sich die Prämie auf 14%. Damit können beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert werden.
- Diese Prämie gibt es zusätzlich zu schon bestehenden Förderinstrumenten.
Beispiele
- Ein Landwirt investiert in eine Kreiselegge um 6.000 Euro netto. Für die Investition in dieses Anbaugerät erhält der Landwirt einen Zuschuss von 7%. Die Investitionsprämie beträgt somit 420 Euro.
- Ein Landwirt rüstet die Gülleausbringung auf Schleppschlauchsystem um. Die Investition kostet 25.000 Euro netto. Für die Investition erhält der Landwirt einen Zuschuss von 14% (Ökologisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 3.500 Euro.
- Eine Landwirtin investiert in die Erstellung einer neuen Homepage mit Online Shop für ihren Betrieb. Die Investition kostet 6.000 Euro netto. Für die Investition erhält die Landwirtin einen Zuschuss von 14% (Digitalisierung). Die Investitionsprämie beträgt somit 840 Euro.