Dürre 2026 - Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen
Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Ein wesentlicher Bestandteil des Dürrepakets ist die Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Geplant ist der vollständige Wegfall von zwei Monatsbeiträgen. Die Umsetzung soll im Jänner 2027 im Zuge der Vorschreibung für das vierte Quartal 2026 erfolgen. Für die Versicherten entstehen dadurch keine Nachteile. Die Beitragszeiten werden bei der Anrechnung am Pensionskonto so berücksichtigt, als wären die entsprechenden Beiträge regulär entrichtet worden.
Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite
Zur Sicherstellung der Liquidität landwirtschaftlicher Betriebe ist außerdem ein Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite vorgesehen. Die endgültigen Richtlinien liegen derzeit noch nicht vor, dennoch wurden bereits zentrale Eckpunkte bekanntgegeben:
Das Darlehen muss bei einem in Österreich niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen werden.
Die Laufzeit beträgt mindestens 12 und höchstens 36 Monate
Die Mindestdarlehenshöhe je Betrieb liegt bei 5.000 Euro
Die konkrete Kreditobergrenze wird noch festgelegt
Das förderfähige Darlehensvolumen ist mit maximal 750 Euro je Hektar oder je GVE begrenzt
Der maximale Darlehenszinssatz soll bei rund 4 Prozent liegen
Der vorgesehene Zinsenzuschuss beträgt etwa 2,75 Prozent
Da einzelne Details noch offen sind, wird empfohlen, mit dem Abschluss neuer Kreditverträge bis zur Veröffentlichung der endgültigen Richtlinien zuzuwarten.
Zusätzliche Stundungen bei Agrarinvestitionskrediten
Bei bestehenden Agrarinvestitionskrediten (AIK) können bis zu zwei Tilgungsraten gestundet wer-den. Darüber hinaus ermöglicht das BMLUK mittels Erlass eine zusätzliche außerordentliche Stun-dung von weiteren zwei Tilgungsraten.
Höherer Zuschuss in der Hagelversicherung im Jahr 2027
Derzeit werden die Versicherungsprämien zu 55% aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern finanziert, während die Betriebe die verbleibenden 45% tragen.
Aufgrund der aktuellen Dürresituation wird der öffentliche Zuschuss für die Dürreversicherung im Jahr 2027 um 10% angehoben. Damit erhöht sich die Förderquote von bisher 55% auf künftig 65%.
Aufgrund der aktuellen Dürresituation wird der öffentliche Zuschuss für die Dürreversicherung im Jahr 2027 um 10% angehoben. Damit erhöht sich die Förderquote von bisher 55% auf künftig 65%.
Weitere Erleichterungen im Rahmen von ÖPUL 2023
Zusätzlich zum Dürrepaket wurden in den vergangenen Wochen bereits mehrere Vereinfachungen bei der Förderabwicklung innerhalb des ÖPUL 2023 vereinbart.
Diese betreffen insbesondere Maßnahmen zur Bewältigung von Futtermangel. Darüber hinaus entfällt die Ernteverpflichtung bei beantragten Herbstkulturen. Auch bei Begrünungsmaßnahmen werden Erleichterungen vorgesehen, um den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Flexibilität in der aktuellen Situation zu ermöglichen.
Diese betreffen insbesondere Maßnahmen zur Bewältigung von Futtermangel. Darüber hinaus entfällt die Ernteverpflichtung bei beantragten Herbstkulturen. Auch bei Begrünungsmaßnahmen werden Erleichterungen vorgesehen, um den landwirtschaftlichen Betrieben mehr Flexibilität in der aktuellen Situation zu ermöglichen.
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Für weitere Informationen sowie individuelle Beratungen stehen die Beraterinnen und Berater der Be-zirksbauernkammern Baden, Bruck/Leitha und Mödling gerne zur Verfügung.