Geflügelpest in NÖ - Stallpflicht aufgehoben!
Was Geflügelhalter:innen aber weiter beachten müssen
Auf Grund eines noch geringen Restrisikos für Hausgeflügelbestände bleiben vorbeugende Schutzmaßnahmen in ganz Österreich aufrecht.
Da in den vergangenen Wochen keine Fälle von Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln mehr nachgewiesen wurden, hat sich somit die Ausbruchslage in Österreich deutlich entspannt.
Alle zuvor definierten "stark erhöhten Risikogebiete" wurden herabgestuft zu "erhöhte Risikogebiete".
Damit bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen zwar weiterhin bestehen, jedoch entfällt die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren.
Diese Kundmachung ist seit 15. März 2025 in Kraft.
Alle Betriebe werden im eigenen Interesse ersucht, trotzdem die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist mit unten angeführten Link abrufbar.
Da in den vergangenen Wochen keine Fälle von Vogelgrippe bei Geflügel und Wildvögeln mehr nachgewiesen wurden, hat sich somit die Ausbruchslage in Österreich deutlich entspannt.
Alle zuvor definierten "stark erhöhten Risikogebiete" wurden herabgestuft zu "erhöhte Risikogebiete".
Damit bleiben die entsprechenden Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen zwar weiterhin bestehen, jedoch entfällt die Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren.
Diese Kundmachung ist seit 15. März 2025 in Kraft.
Alle Betriebe werden im eigenen Interesse ersucht, trotzdem die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist mit unten angeführten Link abrufbar.