Geflügelpest in NÖ - Stallpflicht aufgehoben!
Damit ist weiterhin folgendes zu beachten:
- Geflügel darf weiterhin nicht unter freiem Himmel gefüttert und getränkt werden.
- Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
- Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
- Bei Verdachtsfällen gilt eine besondere Meldepflicht (Betreuungstierarzt bzw. Amtstierarzt sind zu informieren):
Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen in Europa sind unter Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) aufrufbar.
Alle Betriebe werden im eigenen Interesse ersucht, trotzdem die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist mit unten angeführten Link abrufbar.
- Der Kontakt mit Wildgeflügel muss bestmöglich verhindert werden.
- Veranstaltungen mit Geflügel, sowie in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) müssen von der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden.
- Bei Verdachtsfällen gilt eine besondere Meldepflicht (Betreuungstierarzt bzw. Amtstierarzt sind zu informieren):
- bei Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
- bei Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
- bei Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen in Europa sind unter Aviäre Influenza (Vogelgrippe, Geflügelpest) aufrufbar.
Alle Betriebe werden im eigenen Interesse ersucht, trotzdem die betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten!
Die LFI Broschüre „Biosicherheit Geflügel“ ist mit unten angeführten Link abrufbar.