Der Landwirt als Wärmeverkäufer
Die Hintergründe
Nahwärmelieferant:innen erzeugen den Brennstoff, errichten Heizanlagen und beliefern vor allem öffentliche Gebäude wie Gemeindeämter, Schulen, Kindergärten sowie Wohnhausanlagen, Gewerbebetriebe und Einfamilienhäuser mit Wärme.
Von der Heizzentrale wird über ein Wärmenetz heißes Wasser zu den Abnehmern geleitet. Eine Hausübergabestation oder ein Wärmetauscher im Keller des Wärmekunden sorgt für die Wärmeübertragung an dessen Heizsystem und gleichzeitig für eine Systemtrennung.
Wer kann Betreiber:in einer Biomasse-Nahwärmeanlage sein?
Eine Biomasse-Nahwärmeanlage kann von einzelnen Landwirt:innen oder einer bäuerlichen Betreibergruppe errichtet werden. Investiert wird in die gesamte Biomasseanlage inklusive baulicher Maßnahmen sowie in das Wärmeverteilnetz. Der Betreiber ist für Funktion, Wartung und Reparatur der Heizungsanlage verantwortlich. Der Abnehmer hat keinerlei Aufwand bei der Wärmeerzeugung und genießt hohen Komfort. Er übernimmt die Wärme an einer Übergabestation und bezahlt einen am Wärmemengenzähler gemessenen, indexgesicherten Wärmepreis.
Sehr oft werden auch kleinere Anlagen errichtet, bei denen ein Landwirt oder eine Landwirtin einen oder mehrere Nachbarn mit Wärme versorgt. Dies ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Solche Projekte sind finanziell überschaubar und bieten Landwirt:innen ein hohes Maß an Wertschöpfung.
Sehr oft werden auch kleinere Anlagen errichtet, bei denen ein Landwirt oder eine Landwirtin einen oder mehrere Nachbarn mit Wärme versorgt. Dies ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Solche Projekte sind finanziell überschaubar und bieten Landwirt:innen ein hohes Maß an Wertschöpfung.
Analyse bei den Wärmekunden im Vorfeld
Für einen wirtschaftlichen Betrieb sind kurze Leitungen und eine hohe Wärmedichte im Netz entscheidend. Die Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Dimensionierung einer Nahwärmeanlage ist die Analyse des Wärmebedarfs der Kunden. Dabei wird der künftig zu erwartende Wärmeabsatz in Kilowattstunden ermittelt.
- Bei bestehenden Gebäuden erfolgt dies meist anhand des bisherigen Brennstoffverbrauchs, zum Beispiel Heizöl, Gas, Scheitholz, unter Berücksichtigung des Jahresnutzungsgrades des alten Heizkessels.
- Bei Neubauten liefern eine Heizlastberechnung und die Energiekennzahl aus dem Energieausweis die Basis.
Häufige Fehler
Energiebedarf einzelner Abnehmer wird überschätzt
- geplante thermische Sanierungen werden nicht berücksichtigt
- ignorieren zusätzlicher Heizquellen (Kachelöfen)
- künftige Neuanschlüsse werden überschätzt
Netzverluste nicht unterschätzen
Ein wichtiger Parameter für den effizienten Betrieb ist die Wärmebelegung des Netzes. Lange Leitungen verursachen nicht nur hohe Investitionskosten, sondern auch erhebliche Abstrahlverluste.
Je nach Rohrisolierung und Bodenleitfähigkeit sind 10 bis 25 Watt pro Laufmeter Trasse mit Vorlauf und Rücklauf pro Stunde zu erwarten.
Beispielrechnung:
Bei 100 Metern Trassenlänge und 15 Watt Verlust pro Meter entstehen über die Heizperiode bis zu 8.600 Kilowattstunden Verlust – das entspricht rund 13 Schüttraummetern Fichtenhackgut.
Faustzahlen:
Bei 100 Metern Trassenlänge und 15 Watt Verlust pro Meter entstehen über die Heizperiode bis zu 8.600 Kilowattstunden Verlust – das entspricht rund 13 Schüttraummetern Fichtenhackgut.
Faustzahlen:
- Pro Kilowatt Anschlussleistung maximal zwei Trassenmeter Leitung
- Anschlussdichte über 900 Kilowattstunden gelieferter Wärme je Trassenmeter und Jahr
Weitere Aspekte
Sommerbetrieb vermeiden
- Wenn die Heizanlage auch im Sommer die Warmwasserbereitung übernehmen soll, dann ist zumindest eine Lösung mittels Pufferspeicher bei den Abnehmern zu empfehlen. Damit können die Netzbetriebsstunden und damit die Abstrahlverluste und Pumpstromkosten reduziert werden.
- Noch günstiger ist es, in den Sommermonaten das Warmwasser mittels Sonnenkollektoren, einer Brauchwasserwärmepumpe oder einer PV-Anlage zu erwärmen und die Biomasseheizung gänzlich abzuschalten.
- In neu aufgeschlossenen Siedlungsgebieten werden fast nur mehr Objekte mit hohem Wärmedämmstandard errichtet. Für diese Niedrig- und Niedrigstenergiehäuser ist es wirtschaftlich schwierig bis unmöglich eine Biomassenahwärmeanlage zu errichten, da die Verluste in keiner Relation zum Wärmeabsatz stehen.
Wärme- und Stromzähler
Für die Ermittlung der gelieferten Wärme sind Wärmemengenzähler bei den Abnehmern zu installieren. Zusätzlich ist ein Zähler nach dem Biomassekessel oder vor Austritt aus dem Heizhaus einzubauen, um die Netzverluste ermitteln zu können.
Weiters ist ein Stromsubzähler für die Messung des Stromverbrauches der Biomasseheizung und dem Netzbetrieb (Netzpumpe) erforderlich.
Wärmemengenzähler, die in irgendeiner Weise zur Verrechnung, Abrechnung oder Aufteilung von verbrauchsabhängigen Kosten herangezogen werden, unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht, also dem Maß- und Eichgesetz.
Wärmeliefervertrag
Ein Wärmeliefervertrag regelt neben technischen Details die Eigentumsgrenze, Vertragslaufzeit, Wärmepreis und Indexierung zur jährlichen Preisanpassung. Üblicherweise beträgt die Laufzeit 15 bis 20 Jahre – bedingt durch die hohen Investitionskosten und die erforderliche Betriebsdauer der Anlage. Die Versorgungssicherheit wird vertraglich garantiert.
Finanzierung und Förderung
Nahwärmeanlagen werden aus Eigenmitteln, Baukostenzuschüssen der Abnehmer und Förderungen finanziert. Förderungsmittel für Nahwärmeanlagen („Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“) im Rahmen der Umweltförderung des Bundes werden für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Landwirte bereitgestellt. Förderabwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss mit einem Fördersatz von 30 Prozent.
Werden mindestens 80 Prozent regional aufgebrachte Biomasse im Einzugsbereich bis 50 Kilometer eingesetzt, dann ist ein Zuschlag von fünf Prozent vorgesehen. Gefördert werden die Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Heizraum, Brennstofflagerraum, Fernwärmeleitungen inklusive Grab- und Wiederherstellarbeiten sowie Übergabestationen und deren Montage. Eine wichtige Fördervoraussetzung ist ein wirtschaftlicher Betrieb und ein Gesamtnutzungsgrad der Nahwärmeanlage von mindestens 75 Prozent. Der Gesamtnutzungsgrad ergibt sich aus der verkauften Wärme bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz.
Werden mindestens 80 Prozent regional aufgebrachte Biomasse im Einzugsbereich bis 50 Kilometer eingesetzt, dann ist ein Zuschlag von fünf Prozent vorgesehen. Gefördert werden die Heizzentrale inklusive maschineller Einrichtung, Heizraum, Brennstofflagerraum, Fernwärmeleitungen inklusive Grab- und Wiederherstellarbeiten sowie Übergabestationen und deren Montage. Eine wichtige Fördervoraussetzung ist ein wirtschaftlicher Betrieb und ein Gesamtnutzungsgrad der Nahwärmeanlage von mindestens 75 Prozent. Der Gesamtnutzungsgrad ergibt sich aus der verkauften Wärme bezogen auf den gesamten Brennstoffeinsatz.
Wie berechnet sich der Wärmepreis?
Der Wärmepreis setzt sich in der Regel aus dem Grund-, dem Arbeits- und dem Messpreis zusammen. Grund- und Messpreis müssen Abnehmer:innen auch dann bezahlen, wenn sie keine Wärme beziehen. Diese Regelung soll zumindest die Fixkosten der Betreiber:innen abdecken.
Vorteile für Wärmekundinnen und -kunden
Vorteile für Wärmekundinnen und -kunden
- hoher Komfort
- stabiler Wärmepreis
- Versorgungssicherheit
- frei von Wartungsarbeiten
- geringer Platzbedarf
- regionale Energie und Wertschöpfung
- Klimaschutz
So berechnet sich der Wärmepreis
| Preisbestandteil | Zweck | Inhalt |
| Grundpreis | ||
| Euro pro Kilowatt Anschluss und Jahr | unabhängig vom Wärmeverbrauch, ermöglicht die Energielieferung – deckt Fixkosten ab | Abschreibung, Wartung, Reparatur, Verwaltung, Versicherung |
| Arbeitspreis | ||
| Euro je MWh Wärme | verbrauchsabhängige Energiebezugskosten | Brennstoff, Hilfsstoffe, Stromverbrauch |
| Messpreis | ||
| Euro pro Monat und Zähler | unabhängig vom Verbrauch, Messung und Abrechnung der verbrauchten Energie | Zählerkosten, Abrechnung, Eichkosten |