Junglandwirte Top-Up ab 2024
Die Voraussetzungen für die Beantragung sind unverändert
- ein maximales Alter von 40 Jahren im Jahr der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit sowie
- eine geeignete abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung als Facharbeiter:in oder höher. Alternativ kann man die Ausbildung binnen zwei Jahren ab Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit abschließen und den Nachweis nachreichen.
Was ist zu beachten?
In der aktuellen GAP ist zu beachten, dass das Top-Up spätestens in dem der Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit folgendem Antragsjahr zu stellen ist. Wurde zum Beispiel mit 1. Jänner 2024 mit der Betriebsführung begonnen, kann das Top-Up, wenn alle anderen Voraussetzung gegeben sind, bereits im MFA 2024 beantragt werden - spätestens muss es aber im MFA 2025 in Anspruch genommen werden.
Prüfung des Bewirtschaftungsbeginns
Ab 2024 wird durch die AMA das Datum des tatsächlichen Bewirtschaftungsbeginns noch genauer geprüft. Es ist daher notwendig, dass bei der erstmaligen Beantragung des Top-Ups ein vollständiger Versicherungsdatenauszug und eine vollständige Aufstellung der Bewirtschaftung laut SVS im eAMA hochgeladen wird. Es werden damit ab der ersten Meldung bei der SVS lückenlos sämtliche Änderungen der Betriebsführung aufgezeigt.
Die Auszüge erhalten Sie auf Verlangen bei der SVS bzw. auch bei den SVS-Sprechtagen in den Bezirksbauernkammern.
Besonderheit bei anderen Betriebsformen
Bei Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristischen Personen kann ein Junglandwirt oder eine Junglandwirtin das Top-Up erhalten, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt werden und wenn durch ihn die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausgeübt wird. Somit muss ein Junglandwirt mehrheitsbeteiligt oder zumindest gleichberechtigt mit anderen Beteiligten der Gesellschaft oder der juristischen Person sein. Dies muss über einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag bei der erstmaligen Top-Up-Beantragung nachgewiesen werden. Außerdem muss im gesamten Vertrag die wirksame Kontrolle des Junglandwirtes klar hervorgehen, wie zum Beispiel in den Passagen zur Geschäftsführung, Vertretung und Beschlussfassung. Lediglich bei außergewöhnlichen, nicht mit der typischen landwirtschaftlichen Betriebsführung zusammenhängenden Geschäften, kann ein Einstimmigkeitsprinzip vorgesehen werden.
Hilfe bei Vertragserstellung
Im AMA Merkblatt "Direktzahlungen 2024" sind entsprechende Beispiele als Anhaltspunkt für Vertragserstellungen aufgelistet. Andere Erklärungen betreffend Beteiligungsverhältnisse am Betrieb sind seit 2023 nicht mehr zulässig.
Top-Up Prämie - Höhe
Die Zahlung wird pro Hektar förderfähiger Fläche aus dem MFA für maximal 40 Hektar und maximal fünf aufeinanderfolgende Jahre ausbezahlt. Die Prämienhöhe beträgt zirka 67 Euro/ha. Der Betrag wird aufgrund rechtlicher Vorgaben jährlich neu berechnet und kann daher schwanken.