Dürre 2026 - Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite und AIK-Stundungen
Zinsenzuschuss für Betriebsmittelkredite
Auf Bundesebene wurde nunmehr die Sonderrichtlinie betreffend Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite fixiert. Die Verlautbarung wird daher in den nächsten Tagen erwartet. Damit können alle Betriebsmittelkredite, die seit dem 1. Juli 2026 abgeschlossen wurden und den nachstehenden Eckpunkten entsprechen, gefördert werden:
- Mögliche Förderwerber: natürliche Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften.
- Fördervoraussetzungen
- Verwendungszweck: Finanzierung von Betriebsmitteln (Futtermittel, Saatgut, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel etc.)
- Darlehensvertrag mit einem in Ö niedergelassenen Kreditinstitut
- Zeitraum Abschluss des Darlehnsvertrages: 1. Juli 2026 bis 31. März 2027 (letzter möglicher Tag zur Einreichung von Förderansuchen)
- Darlehenslaufzeit: ein, zwei oder drei Jahre
- Der Bruttozinssatz des Darlehensvertrages beträgt maximal 3,9 %
- Darlehenshöhe: mind. 5.000 Euro, max. 75.000 Euro
- Ermittlung der max. förderbaren Darlehensbetrages:
- 750 Euro ja ha Acker und Grünland bzw. 4.500 Euro je ha Sonderkulturfläche Basis für Heranziehung der Flächen: MFA 2025
- Alternativ zur Ermittlung über LN: 750 Euro je GVE (Basis durchschnittlicher Tierbestand 2025)
- Art und Ausmaß der Förderung:
- Zuschuss zu den Zinsen im Ausmaß von mind. 2,5 %
Berechnung auf Basis halbjährlicher und dekursiver Tilgung- bei Nachweis einer Versicherung im Jahr 2026 gegen Dürre Erhöhung auf 2,75 %
- bei Neueinstieg in die Dürreversicherung für das Jahr 2027 mit entsprechendem Nachweis ebenfalls Erhöhung des Zuschusses auf 2,75 %
- Zuschuss zu den Zinsen im Ausmaß von mind. 2,5 %
- Geltungsbereich: ganz Österreich
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Die Abrechnung der Zinsstützung erfolgt direkt mit der Bank. Das heißt dem Kreditnehmer werden nur jene Kreditzinsen verrechnet, die sich nach Abzug des geförderten Zinszuschusses (2,5 % bzw. 2,75 %) ergeben.
- Abwicklung als agrarische De-minimis-Beihilfe (einzelbetriebliche De-minimis Grenze für die letzten 3 Jahre: 50.000 Euro) – Angaben zu bereits im Zeitraum gewährten De-minimis im Förderantrag erforderlich.
Außerordentliche AIK-Stundung
Ebenso wurde nunmehr bei bestehenden AIKs und Konsolidierungskrediten nach Zustimmung des BMF die Möglichkeit zur außergewöhnlichen Stundung von maximal zwei weiteren Tilgungsraten (mit oder ohne Laufzeitverlängerung) geschaffen:
Dies bedeutet, dass bei Krediten, die bisher schon eine reguläre Stundung hatten, nunmehr zwei weitere Stundungen möglich sind. Wird bei Krediten die nunmehr ermöglichte außerordentliche Stundung in Anspruch genommen steht die reguläre Stundungsmöglichkeit weiterhin zukünftig zur Verfügung (sofern sie nicht schon in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen wurde). Eine gleichzeitige Beantragung der regulären Stundung und der außerordentlichen Stundung (somit von insgesamt 4 Tilgungsraten) ist nicht möglich.
Die Antragstellung dazu erfolgt ebenfalls über die Bezirksbauernkammer (BW-Berater:innen) und ist nach Veröffentlichung des Erlasses durch das BMLUK (ebenfalls in den nächsten Tagen zu erwarten) möglich. Dazu ist eine entsprechende Bestätigung der Bank vorher einzuholen.
Dies bedeutet, dass bei Krediten, die bisher schon eine reguläre Stundung hatten, nunmehr zwei weitere Stundungen möglich sind. Wird bei Krediten die nunmehr ermöglichte außerordentliche Stundung in Anspruch genommen steht die reguläre Stundungsmöglichkeit weiterhin zukünftig zur Verfügung (sofern sie nicht schon in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen wurde). Eine gleichzeitige Beantragung der regulären Stundung und der außerordentlichen Stundung (somit von insgesamt 4 Tilgungsraten) ist nicht möglich.
Die Antragstellung dazu erfolgt ebenfalls über die Bezirksbauernkammer (BW-Berater:innen) und ist nach Veröffentlichung des Erlasses durch das BMLUK (ebenfalls in den nächsten Tagen zu erwarten) möglich. Dazu ist eine entsprechende Bestätigung der Bank vorher einzuholen.