Einkommen aus PV-Anlagen - Achtung bei Frühpensionen!
Achtung, bei Schwerarbeits- und Korridorpension oder Hacklerregelung darf man nur in einem sehr geringen Umfang dazuverdienen, um die Pension nicht zu verlieren!
Zuverdienstgrenzen sind auch beim Erhalt von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeitspension oder Pensions-Ausgleichszulagen zu beachten.
Zuverdienstgrenzen sind auch beim Erhalt von Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsunfähigkeitspension oder Pensions-Ausgleichszulagen zu beachten.
Wichtig! Stromerzeugung aus PV-Anlagen, ob überwiegend zur Bedarfsdeckung am eigenen L&F-Betrieb oder zur Einspeisung ins Stromnetz, hat sozialversicherungsrechtliche und einkommenssteuerrechtliche Relevanz. → Detaillierte Informationen finden Sie hier oder erhalten Sie am SVS-Sprechtag bzw. steuerlich im Steuerreferat der LKNÖ unter 05 0259 27200.