Einkommensermittlung
Ihre Situation
- Die Landwirtin bzw. der Landwirt ist einkommensteuerlich pauschaliert und muss ihre/seine Einkünfte offen legen (Bank, Gericht, …).
- Wird diese Berechnung vom Gericht anerkannt?
Unser Angebot
Objektive Einkünfteermittlung mit Hilfe des Tools „elektronisches Betriebskonzept (eBK)“ auf Basis der Angaben der Landwirtin bzw. des Landwirten betreffend Leistungsniveau und Produktionsumfang.
Ihr Nutzen
- Stärkung der Verhandlungsposition bei Kreditverhandlungen
- Argumentationshilfe und Mittel zum Nachkommen der Offenlegungspflicht
- Einblick in die eigene Einkommenssituation
- Mittel zum Aufzeigen von Ungereimtheiten in Gutachten die eigene Einkommenssituation betreffend
Kontakt
Ihre Betriebswirtschafts-Beraterinnen und Berater in den Bezirksbauernkammern oder NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, 05 0259 25000; betriebswirtschaft@lk-noe.at
Kostenbeitrag
160 Euro
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort
Kontakt
- Ihre Betriebswirtschafts-Beraterinnen und Berater in den Bezirksbauernkammern oder NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, 05 0259 25000; betriebswirtschaft@lk-noe.at
Kostenbeitrag
-
160 Euro
40 Euro Hofpauschale bei Beratung vor Ort