Energiewende - so wirkt sie sich auf die Landwirtschaft aus
Die Hintergründe: Bis 2030 nur noch Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Österreich soll bis 2030 gänzlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern versorgt werden und bis 2040 klimaneutral werden. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wurde folglich als rechtliche Grundlage 2021 im österreichischen Parlament beschlossen. Bereits 2022 folgte eine Novellierung nach beihilferechtlicher Prüfung des Gesetzes durch die Europäische Kommission.
Um die Ziele des EAGs zu erreichen, müssen zusätzlich 27 Terrawattstunden (TWh) durch Ausbau von erneuerbarer Energie erzeugt werden. Davon sollen elf Terrawattstunden mit Photovoltaik erbracht werden, zehn durch Windkraft, fünf durch Wasserkraft und eine Terrawattstunde entfällt auf Biomasse. In Summe sollen nochmal rund 50% der aktuellen heimischen Ökostromproduktion hinzukommen.
Um die Ziele des EAGs zu erreichen, müssen zusätzlich 27 Terrawattstunden (TWh) durch Ausbau von erneuerbarer Energie erzeugt werden. Davon sollen elf Terrawattstunden mit Photovoltaik erbracht werden, zehn durch Windkraft, fünf durch Wasserkraft und eine Terrawattstunde entfällt auf Biomasse. In Summe sollen nochmal rund 50% der aktuellen heimischen Ökostromproduktion hinzukommen.
Flächen für Windkraft und Photovoltaik
Die Ziele sind hoch gesteckt. Dazu ist es notwendig, dass in den Bundesländern entsprechend Flächen zur Verfügung stehen, um beispielsweise Photovoltaik- oder Windkraftanlagen errichten zu können. In NÖ wurden von der Landesregierung zu diesem Zweck speziell für die Bereiche PV und Windkraft Zonen zur Errichtung von Stromerzeugungsanlagen ausgewiesen. Basierend auf einer Strategischen Umweltprüfung gemäß NÖ Raumordnungsgesetz 1976 LBGl.8000-0 wurden dabei jene Zonen hinsichtlich den Interessen des Naturschutzes, der ökologischen Wertigkeit des Gebietes, des Orts- und Landschaftsbildes, des Tourismus, des Schutzes des Alpenraumes, der Netzinfrastruktur und der Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Energieparks bewertet. Aktuell gibt es rund 28.000 ha ausgewiesene Windkraftzonen und 1.660 ausgewiesene Zonen für PV-Großflächenanlagen größer als 2 ha.
Noch heuer neues sektorale Raumordnungsprogramm
Im Mai dieses Jahres ging ein aktualisierter Plan der Windkraftzonierung in die Begutachtungsphase, mit der Folge, dass Gemeinden, Institutionen und auch Interessenvertretungen unzählige Stellungnahmen eingebracht haben.
Nach Einarbeitung und Prüfung wurde am 2. September 2024 das neue Sektorale Raumordnungsprogramm verordnet. Dies hat zur Folge, dass zum aktuellen Stand weitere 7.000 ha für Windkraftanlagen zoniert wurden, im Gegenzug aber auch bereits zonierte Flächen im etwa gleichen Ausmaß aufgelassen wurden.
Aktive Landwirte als Pächter ohne Mitspracherecht
Faktisch bedeutet dies für land-/forstwirtschaftliche Betriebe in vielen Fällen eine Einbuße an Produktionsfläche und somit an Fläche für die Lebensmittelproduktion. Grundeigentümer:innen entscheiden selbst über die Bereitstellung von Grundstücken für die Energiegewinnung, da eine Enteignung in diesen Fällen mangels gesetzlicher Grundlage nicht durchgesetzt werden kann, so wie es für Projekte im öffentlichen Interesse, wie zum Beispiel bei Errichtung von Stromleitung oder Eisenbahntrasse, möglich ist.
Für aktive Betriebe mit Pachtflächen kann diese Situation zum Problem werden, weil Grundeigentümer:innen aufgrund höherer Entschädigungszahlungen oder Nutzungsentgelte schnell bereit sind, Flächen an Betreiberfirmen zu verpachten, ohne dass der aktuelle Pächter als Bewirtschafter dieser Flächen über entsprechendes Mitspracherecht verfügt.
Sensibel mit der Bereitstellung der Flächen umgehen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird der Verpachtungsgrad land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in den nächsten Jahren weiter steigen und somit diese Herausforderung ebenso größer werden. Die Konkurrenz zwischen Grundbedarf für die Energieproduktion und der landwirtschaftlichen Produktion steigt mit jeder weiteren projektierten Anlage, weshalb äußerst sensibel mit der Bereitstellung von Flächen umgegangen werden sollte.
Fünf Megawatt Windkraft benötigen 4.000 Quadratmeter
Für die Errichtung einer fünf Megawatt Windkraftanlage werden im Durchschnitt bis zu 4.000 m2 dauerhaft in Anspruch genommen, davon rund 700 m2 für das Fundament, die verbleibende Fläche für eine Kranstellfläche. Dazu kommen noch temporäre Grundinanspruchnahmen zum Lagern von Humus, Baumaterialien und Anlageteilen sowie Flächenbedarf für Zuwegung und Verkabelung bis zum nächsten Umspannwerk. Unterm Strich wird in der Bauphase für ein Windrad somit rund ein Hektar landwirtschaftlicher Grund und Boden benötigt. In der Betriebsphase reduziert sich dieser Bedarf um die Hälfte. Verglichen mit einer PV Anlage ist eine Windkraftanlage effizienter, zumal nach heutigem technischem Standard bis zu 1,5 Megawatt je Hektar PV-Engpassleistung möglich sind - somit kann bei Windkraft für den gleichen Flächenbedarf rund die siebenfache Energie gewonnen werden und stellt damit eine bodenschonendere Energieform dar.