Erhalt des Ackerstatus
Seit vielen Jahren wurden 5-jährige Ackerfut-terflächen zu Grünland, wenn diese nicht in die Ackerfruchtfolge eingebunden wurden (= Grünlandwerdung).
Mit dem EU-Vereinfachungspaket wurde nun eine neue Stichtagsregelung Acker geschaffen. Mit dieser Regelung wird für alle mit 1. Jän. 2026 als Ackerflächen eingestufte Flächen ein langfristiger Erhalt des Ackerstatus geschaffen. Gleiches gilt auch für im MFA 2026 erstmals als Acker beantragte Flächen (Umbruch Herbst 2025) mit einer Winterkultur (zB Wintergetreide).
Neu beantragte Ackerflächen nach dem Stichtag 1. Jän. 2026 fallen nicht in die Stichtagsregelung. Auf diesen Flächen ist zukünftig eine 7-Jahresfrist zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten, wobei hier frühestens ein erstmaliger Handlungsbedarf im Jahr 2033 erforderlich ist.