Erntemeldung nicht vergessen
Erzeuger:innen von Trauben,
aus denen mehr als 3.000 Liter
Wein gewonnen wurden,
haben diese verpflichtend in
elektronischer Form beim Bundesministerium
für Land- und
Forstwirtschaft im Wege der
Weindatenbank (wein-online)
bekanntzugeben. Wurde eine
geringere Menge an Trauben
erzeugt, können die Ernte- und
Erzeugungsmeldung sowie das
Stammdatenerhebungsblatt
bei der Gemeinde, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt, abgegeben werden. Selbstverständlich ist auch für Betriebe mit einer erzeugten Traubenmenge, aus der weniger als 3.000 Liter Wein produziert wurden, eine Meldung über wein-online möglich.
Betrieben, die bei der Abgabe
der Erntemeldung Hilfe benötigen,
ist die zuständige Bezirksbauernkammer mit Terminvereinbarung
gerne behilflich.
Nehmen Sie ihre Zugangsdaten
für wein-online (Login und
Passwort) und Aufzeichnungen
über die Ernte 2026 zum Beratungstermin
mit.
Die Abgabe über wein-online
ist vom 15. November bis
15. Dezember 2026 möglich.
Nachdem die Rebflächenverzeichnisse
auf die inhaltlichen
Anforderungen des integrierten
Verwaltungs- und Kontrollsystems
(INVEKOS) gemäß §24
Weingesetz umgestellt wurden,
beträgt die Hektarhöchstmenge
seit dem Erntejahr 2020 für
Land-, Qualitäts- oder Prädikatswein
10.000 Kilogramm
Weintrauben oder 7.500 Liter
Wein.
Aufgepasst
Für die Berechnung des
Hektarhöchstertrages gilt das
Flächenausmaß der Weingärten
laut Mehrfachantrag (MFA).
Zusätzlich sind Flächen zu berücksichtigen,
die nach dem Einreichen
des MFA - und somit im
MFA nicht enthalten - aber noch
vor der Lese zugekauft oder
gepachtet wurden und mittels
Online-Formular "Änderung der
Bewirtschaftungsverhältnisse"
der katasterführenden Stelle
(KFS) mitgeteilt wurden!