Finanzielle Unterstützung für mehr Arbeitssicherheit - der Sicherheitshunderter der SVS
Was wird gefördert?
Der Sicherheitshunderter kann für verschiedene sicherheitsrelevante Maßnahmen genutzt werden. Dazu zählen:
- Weiterbildungen, Praxistrainings und Beratungen bei einem SVS-Sicherheitspartner (z.B. Motorsägenkurse, Erste Hilfe, Fahrsicherheit, Ergonomie, Technik, Gefahrenstoffe, Arbeitsmedizin oder Arbeitspsychologie)
- Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und sonstiger Sicherheitsausrüstung (z.B. Schnittschutzhosen, Forsthelme, Sicherheitsschuhwerk usw.)
- Sicherheitsüberprüfungen von Arbeitsmitteln
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Der Antrag auf den Sicherheitshunderter wird am einfachsten online unter www.svs.at/sicherheitshunderter gestellt. Untenstehend finden Sie den Link, welcher direkt zur Antragsstellung führt. Dazu sind eine Rechnungskopie und eine Zahlungsbestätigung erforderlich. Wichtig ist, dass die Rechnung auf den Betriebsführer ausgestellt ist.
Fristen und Höhe der Förderung
Der Antrag kann sofort nach Teilnahme an einem Kurs oder Seminar bzw. nach dem Kauf einer förderfähigen Ausrüstung gestellt werden.
Bei Rechnungen unter 100 Euro wird der volle Betrag erstattet.
Bei Rechnungen über 100 Euro beträgt die Unterstützung genau den Sicherheitshunderter, also 100 Euro.
Pro Jahr und Betrieb kann der Sicherheitshunderter einmal in Anspruch genommen werden. Solange die maximale Fördersumme von 100 Euro nicht überschritten wird, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich.
Der Sicherheitshunderter für Persönliche Schutzausrüstung, Beratungen und Überprüfungen kann ab dem 1. Oktober 2025 beantragt werden. Dabei werden Rechnungen ab dem 1. Juli 2025 anerkannt.
Bei Rechnungen über 100 Euro beträgt die Unterstützung genau den Sicherheitshunderter, also 100 Euro.
Pro Jahr und Betrieb kann der Sicherheitshunderter einmal in Anspruch genommen werden. Solange die maximale Fördersumme von 100 Euro nicht überschritten wird, sind auch mehrere Anträge im Jahr möglich.
Der Sicherheitshunderter für Persönliche Schutzausrüstung, Beratungen und Überprüfungen kann ab dem 1. Oktober 2025 beantragt werden. Dabei werden Rechnungen ab dem 1. Juli 2025 anerkannt.