Förderung für Schutzmaßnahmen gegen Fischotterschäden in Niederösterreich
Wo möglich: Einzäunung von Teichen
Die Erfahrung zeigt, dass Teiche in der Regel bis zu einer Fläche von 0,65 Hektar gut einzäunbar sind, so nicht technische Gegebenheiten, wie zum Beispiel der Zu- und Abfluss oder der Hochwasserschutz dagegensprechen. Das gilt auch für die Geländebeschaffenheit, zum Beispiel bei ausgeprägten Verlandungszonen.
Teichgröße ist entscheidend
Bei größeren Teichen ist es technisch schwierig und meist auch nicht wirtschaftlich, einen Zaun zu errichten. Zudem muss man die laufende Wartung und Instandhaltung der Einzäunung bedenken. Dennoch ist das Einzäunen, wo möglich, die langfristig sinnvollste Maßnahme, um Ausfraßschäden durch Fischotter zu minimieren oder zu verhindern.
Welcher Zaun hilft am besten?
Je nach Ufergelände, Abfischzyklus und Teichgröße bieten sich unterschiedliche technische Lösungen an. Am sichersten gegen ein Überklettern durch Fischotter sind Fixzäune mit einer Mindesthöhe von 1,50 m und einer Maschenweite von nicht größer als 6 cm, die zudem mit einer abschließenden Elektrolitze ausgestattet sind. Damit der Fischotter den Zaun nicht untergraben kann, wird er im Boden eingegraben oder umgeschlagen. Daneben können auch Elektrozäune effektiv zur Schadensabwehr dienen, wenn die Stromversorgung gesichert ist. Beratungsvideos auf lk-online und die Wildtier-Homepage des Landes Niederösterreich helfen bei der Entscheidungsfindung.
Präventionsmaßnahme Zaun, was wird gefördert?
Das Land Niederösterreich bietet Fördermittel für zwei Arten von Zäunen:
Fixzaun: Gefördert werden Fixzäune mit oder ohne abschließende stromführende Elektrolitze.
Elektrozaun: Gefördert werden Elektrozaunanlagen (z.B. Litzen- oder Netzsysteme).
Fixzaun: Gefördert werden Fixzäune mit oder ohne abschließende stromführende Elektrolitze.
Elektrozaun: Gefördert werden Elektrozaunanlagen (z.B. Litzen- oder Netzsysteme).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Land Niederösterreich übernimmt 75% der förderfähigen Materialkosten auf Nettobasis. Dabei gelten folgende Obergrenzen:
Fixzaun: Max. 5.000 Euro und 25 Euro/lfm
Elektrozaun: Max. 1.000 Euro und 3,50 Euro/lfm
Berücksichtigt werden die erforderlichen Materialkosten. Bei einem Elektrozaun können beispielsweise Litzen, Steher, ein Weidezaungerät bzw. Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul darunterfallen. Es handelt sich um eine Förderung des Netto-Betrags aller Materialkosten, ab Stichtag 01. Oktober 2025, die für die Umsetzung erforderlich sind.
Fixzaun: Max. 5.000 Euro und 25 Euro/lfm
Elektrozaun: Max. 1.000 Euro und 3,50 Euro/lfm
Berücksichtigt werden die erforderlichen Materialkosten. Bei einem Elektrozaun können beispielsweise Litzen, Steher, ein Weidezaungerät bzw. Aggregat und auch ein Photovoltaikmodul darunterfallen. Es handelt sich um eine Förderung des Netto-Betrags aller Materialkosten, ab Stichtag 01. Oktober 2025, die für die Umsetzung erforderlich sind.
Was ist bei der Umsetzung zu beachten?
Die Schutzanlage muss entsprechend den Vorgaben der vom Land bereitgestellten Informationsblätter errichtet werden. Dafür stellt das Land NÖ Informationsblätter für die Errichtung eines Elektrozauns und eines Fixzauns zur Verfügung. Informationsblätter und geeignete Beratungsvideos für die fachgemäße Errichtung von Zäunungen sind am Ende des Artikels verlinkt.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gibt es zu beachten?
- Antragsberechtigt sind alle Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Pächterinnen/Pächter eines Fischteiches. Im Falle eines Pachtvertrages ist eine Einverständniserklärung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers für die Errichtung einer Abwehranlage beizulegen.
- Der Teich muss wasserrechtlich für Zwecke der Fischzucht bewilligt sein
- Gefördert werden Teiche ab einer Fläche von 0,1 ha
- Teiche unter 0,1ha werden nur gefördert, wenn der Nachweis des landwirtschaftlichen Einheitswert-Bescheides gegeben ist bzw. der Teich Teil einer Teichkette mit einer Gesamtfläche > 0,1 ha ist (Ausnahme: keine Förderung für Hälterteiche/-anlagen).
- Ordnungsgemäße Teichbewirtschaftung (z.B. durch Führen eines Teichbuches)
- Keine Beihilfen bei Angel- und Badeteichen, Fließgewässern und bei Abfischungsintervallen von mehr als 2 Jahren.
Ablauf der Antragstellung
Die Förderung wird nach Umsetzung der Schutzmaßnahme beantragt.
- Die erforderlichen Materialien werden gekauft und die Schutzmaßnahme entsprechend den Vorgaben errichtet.
- Das Antragsformular wird ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen laut Antragsformular übermittelt (E-Mail- bzw. Postweg)
- Die Abteilung Naturschutz prüft die Umsetzung der Maßnahme sowie die eingereichten Rechnungen auf Plausibilität. Bei Bedarf kann eine Rückfrage oder eine Besichtigung vor Ort erfolgen.
- Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
- Das Land kann anschließend stichprobenartige Kontrollen der geförderten Anlagen durchführen.
Wo erhalte ich Beratung?
Informations- und Beratungsangebote wie die Wildtierhotline und die Wildtierinfo werden vom Land NÖ bereitgestellt und für die einzelbetriebliche Abstimmung der verschiedenen Möglichkeiten angeraten. Eine zusätzliche Möglichkeit bietet das Beratungsangebot von Benedikt Berger, Aquakulturberater der Landwirtschaftskammern.
Tipps zum Schluss
Die technische Ausgestaltung des Zu- und Ablaufes spielen neben der Teichgröße eine große Rolle, um effektiv vor dem Eindringen von Fischottern zu schützen. Damit der Fischotter den Zaun nicht untergraben, überklettern oder durchbeißen kann, ist er laufend zu warten. Aber auch der beste Fischotterzaun kann nicht immer einen hundertprozentigen Schutz bieten, jedoch reduziert er das Ausfraßrisiko maßgeblich.
Wichtig ist die rechtliche Abklärung mit der Bezirksverwaltungsbehörde, ob das Vorhaben aus wasserrechtlicher Sicht bewilligt werden muss.
Wichtig ist die rechtliche Abklärung mit der Bezirksverwaltungsbehörde, ob das Vorhaben aus wasserrechtlicher Sicht bewilligt werden muss.
Nützliche Kontakte und Links
Förderstelle (Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz)
Tel.-Nr.: 02742 9005 15237
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Wildtierhotline (Amt der NÖ Landesregierung)
Tel.-Nr.: 02742 9005 9100 (von Montag bis Freitag von 7 - 19 Uhr und am Samstag von 7 - 14 Uhr)
E-Mail: wildtier@noel.gv.at
Aquakulturberatung der Landwirtschaftskammern:
Benedikt Berger, MSc.
Tel.: +43 664 60 259 23108
E-Mail: benedikt.berger@lk-noe.at
Förderung - Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter - Land Niederösterreich Antragsformular, Informationsblätter und allgemeine Informationen
Beratungsvideos Otterzaun
Tel.-Nr.: 02742 9005 15237
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Wildtierhotline (Amt der NÖ Landesregierung)
Tel.-Nr.: 02742 9005 9100 (von Montag bis Freitag von 7 - 19 Uhr und am Samstag von 7 - 14 Uhr)
E-Mail: wildtier@noel.gv.at
Aquakulturberatung der Landwirtschaftskammern:
Benedikt Berger, MSc.
Tel.: +43 664 60 259 23108
E-Mail: benedikt.berger@lk-noe.at
Förderung - Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Ausfraß durch den Fischotter - Land Niederösterreich Antragsformular, Informationsblätter und allgemeine Informationen
Beratungsvideos Otterzaun
Die Erstellung des Artikels wurde durch Mittel des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027 unterstützt.