Genügend Fördermittel für die Aquakultur
Die Broschüre „EMFAF 2021–2027 – Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln“ kann als Download abgerufen werden.
Mit der 1. Änderung der Förderrichtlinie wurden die Anforderungen für Fördergutachten, Bankgarantien und Förderanträge vereinfacht: Statt der Vorschrift eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens können nun auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen eingereicht werden und die bisher verpflichtende Bankgarantie entfällt. Zusätzlich wurden neue Regeln für Meldepflichten, Betriebsübertragungen sowie nicht anrechenbare Kosten eingeführt, während Maßnahmen wie Fischaufstiegshilfen künftig über andere Förderprogramme abgewickelt werden, es sei denn, sie sind integraler Bestandteil einer Aquakulturanlage und deren Kosten überschreiten nicht jene der Aquakulturinvestition. Für Innovationen in der Aquakultur erhöht sich der Fördersatz von 40 % auf 50 %. Gefördert werden insbesondere Entwicklungen neuer oder verbesserter technischer, wissenschaftlicher und organisatorischer Ansätze mit Schwerpunkt auf Umweltauswirkungen, Ressourceneffizienz, Klimawandelanpassung, Tierschutz, nachhaltige Produktions- und Krankheitsbehandlungsmethoden, neue Zuchtarten sowie Verwaltungs- und Organisationssysteme. Auch die Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit innovativer Verfahren und Produkte ist förderfähig.
Für Vorhaben stehen derzeit noch genügend Fördermittel zur Verfügung!
Beratungen zum Thema EMFAF erhalten Sie beim Erstansprechpartner der Aquakulturberatung:
Benedikt Berger, MSc.
M: aquakultur@lk-noe.at
T: 05/ 0259 23108
Benedikt Berger, MSc.
M: aquakultur@lk-noe.at
T: 05/ 0259 23108