Geflügelpest in Niederösterreich
Folgende vorbeugende Schutzmaßnahmen sind für alle Geflügelhalter zu berücksichtigen:
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- Geflügel ist durch Netze, Dächer, horizontal angebrachtes Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schüzten, oder die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder einem Unterstand, der das Zufliegen von Wildvögeln möglichst verhindert.das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.