Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
Zugangsvoraussetzungen
Mindestteilnahmefläche von in Summe 0,5 ha Wein,
Obst- oder Hopfenfläche im 1. Verpflichtungsjahr
(mind. 1,5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche)
Förderverpflichtungen
- Vollständiger Verzicht auf Herbizide im Vertragszeitraum auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen des Betriebes (gilt auch für Stammabbrennmittel (z.B. Kabuki, Shark).
- Verzicht auf Kauf und Lagerung von in dieser Maßnahme unzulässigen Betriebsmitteln.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt auf allen Wein-, Obst- und Hopfenflächen
ausgenommen Walnuss und Edelkastanie
250 Euro/ha.