Häckseltermine Begrünung
Fristen beachten!
Zwischenfruchtbegrünungen (auch bei ÖPUL-Maßnahme System Immergrün) können unter der Voraussetzung eines weiterhin bestehenden, flächendeckenden Begrünungsbestandes gehäckselt oder gemulcht werden. Auch ein Anwalzen (keine Messerwalze, da zu starker Bodeneingriff) ist möglich.
Als frühestmöglicher Häckseltermin gilt für die Varianten 2 bis 6 und im System Immergrün der 1. Nov. Begrünungen der Variante 1 können ab 15. Sept. gehäckselt werden.