MFA 2023 – Handy-Signatur
Gilt bereits für den MFA 2023 inklusive ÖPUL-Maßnahmeneinstieg und in Folge für alle notwendigen Korrekturen zum MFA!
Sollten Sie noch über keine Handy-Signatur verfügen, bitte zeitgerecht freischalten lassen. In der BBK besteht dazu noch die Möglichkeit bis Ende Oktober 2022.
Zur Freischaltung ist notwendig:
Zur Freischaltung ist notwendig:
- persönliche Anwesenheit
- ein eigenes Mobiltelefon und
- ein amtlicher Lichtbildausweis
Antragsstellung über die BBK
Bei Antragstellung über die BBK ist nun ebenfalls eine Handy-Signatur erforderlich, es besteht aber noch die zeitaufwendigere Ausnahme, auch ohne Handy-Signatur des Antragstellers den MFA 2023 abzuwickeln.
Sollten Sie aber bereits über eine Handy-Signatur verfügen bzw. sich diese rechtszeitig freischalten lassen (in der BBK bis Ende Okt.), dann bitte bei den Terminen für die Antragstellung in der BBK unbedingt folgendes mitbringen:
Sollten Sie aber bereits über eine Handy-Signatur verfügen bzw. sich diese rechtszeitig freischalten lassen (in der BBK bis Ende Okt.), dann bitte bei den Terminen für die Antragstellung in der BBK unbedingt folgendes mitbringen:
- Mobiltelefon
- Passwort für Handy-Signatur (wurde bei Freischaltung über die BBK am Ausdruck des A-Trust- Zertifikates vermerkt)
Wird der Bewirtschafter beim MFA von Jemanden vertreten, dann ist eine elektronische Vollmacht für die Antragstellung notwendig!
Zu beachten ist, dass beide Personen (Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer) eine Handysignatur brauchen.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Erstellung einer elektronischen Vollmacht:
1. Rufen Sie die Website https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at/ auf.
2. Melden Sie sich als Vollmachtgeber mit Ihrer Handy-Signatur an.
3. Treffen Sie die Auswahl: Vollmacht eintragen für natürliche Personen.
4. Tragen Sie Namen, Geburtsdatum, PLZ, E-Mail-Adresse des Vollmachtnehmers und Gültigkeitsbereich der Vollmacht ein (wird kein gültig bis-Datum eingetragen, dann vergeben Sie eine unbefristete Vollmacht. Das Datum kann aber nachträglich jederzeit von Ihnen ergänzt werden)
5. Mit "Fortfahren" wechseln Sie auf eine Übersichtsseite mit verschiedenen Vollmachtsarten. Wählen Sie "AMA Vollmacht" aus und drücken Sie "Vollmacht erteilen".
6. Nach der endgültigen Bestätigung können Sie sich wieder ausloggen.
Fertig – die bevollmächtige Person kann sich ab sofort stellvertretend für Sie auf eAMA anmelden und z.B. den MFA „unterschreiben“.
Weitere Details und eine „Bild-Anleitung“ finden Sie als Download.
Hier finden Sie eine Anleitung zur Erstellung einer elektronischen Vollmacht:
1. Rufen Sie die Website https://vollmachten.stammzahlenregister.gv.at/ auf.
2. Melden Sie sich als Vollmachtgeber mit Ihrer Handy-Signatur an.
3. Treffen Sie die Auswahl: Vollmacht eintragen für natürliche Personen.
4. Tragen Sie Namen, Geburtsdatum, PLZ, E-Mail-Adresse des Vollmachtnehmers und Gültigkeitsbereich der Vollmacht ein (wird kein gültig bis-Datum eingetragen, dann vergeben Sie eine unbefristete Vollmacht. Das Datum kann aber nachträglich jederzeit von Ihnen ergänzt werden)
5. Mit "Fortfahren" wechseln Sie auf eine Übersichtsseite mit verschiedenen Vollmachtsarten. Wählen Sie "AMA Vollmacht" aus und drücken Sie "Vollmacht erteilen".
6. Nach der endgültigen Bestätigung können Sie sich wieder ausloggen.
Fertig – die bevollmächtige Person kann sich ab sofort stellvertretend für Sie auf eAMA anmelden und z.B. den MFA „unterschreiben“.
Weitere Details und eine „Bild-Anleitung“ finden Sie als Download.