Naturschutz-Flächen - Neuanmeldung ab 2024 bis Ende April 23
Welche Flächen können angemeldet werden?
Sowohl Dauerweiden als auch Hutweiden sind neben einmähdigen Wiesen, Mähwiesen/-weiden mit 2 Nutzungen und Wechselwiesen beantragbare Flächen. Somit kann für Gemeinschaftsweiden eine solche Beantragung sehr interessant sein. Erst nach der Kartierung wird feststehen, ob der jeweils angemeldete Schlag eine Projektbestätigung erhalten kann oder nicht. Die Anmeldung ist daher keine Zusage für die Ausstellung einer Projektbestätigung.
Das Formular dazu liegt in der BBK auf bzw. können Sie hier downloaden.
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