Neue Landesförderung (NÖ Agrarpaket) für Digitalisierung und Direktvermarktung
Für folgende Investitionen sind Förderungen möglich:
- 4.1. Technische Geräte und Software für Direktvermarktungsläden, gefördert werden Überwachungs-/Kontrollsysteme, Bezahl-, Qualitäts- und Betriebssicherungssysteme, Softwareprogramme, Automaten, ….Nicht gefördert werden zB bauliche Investitionen sowie laufende Kosten und Anschlussgebühren.
- 4.2. Investitionen für die mobile Schlachtung, und zwar Kleininvestitionen zur Durchführung der Schlachtung und zur Ermöglichung eines gesetzeskonformen Transportes zum Schlachthof. Fahrzeuge/Viehanhänger können nicht berücksichtigt werden.
- 4.3. Verstärkerantennen für entlegene Betriebe außerhalb von Ortschaften, die über kein leistungsfähiges Festnetz verfügen und das Mobilfunknetz bei keinem Anbieter entsprechende Downloadraten aufweist.
- 4.4. Kleininvestitionen zur Digitalisierung am landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar nur landwirtschaftsspezifische Hard- und Software wie zB für Farmmanagement, Produktion und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Herdenmanagement, … Nicht berücksichtigt ist die allgemeine Standardausstattung (Handy, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker, …) sowie laufende Kosten und Anschlussgebühren.
- 4.5. Kleininvestitionen für Sicherheits- und Kontrollsysteme, wobei nur technische Geräte und Anlagen zur Einbruchs- und Diebstahlsicherung bzw. zum Überwachen der Tiere in den Ställen etc. gefördert werden.
Antragstellung:
Antragstellung erfolgt nach Umsetzung bis spät. 30. Nov. 2023 online unter digitalisierung-direktvermarktung.at (4.3. Verstärkerantennen werden direkt beim Land zu beantragen sein).
Weitere Informationen bei DI Elisabeth Scheuchl unter Tel. 05 0259 41652, für eine Hilfestellung → Terminvereinbarung notwendig!
Weitere Informationen bei DI Elisabeth Scheuchl unter Tel. 05 0259 41652, für eine Hilfestellung → Terminvereinbarung notwendig!