Ab 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz. Es soll sicherstellen, dass digitale Angebote wie Webseiten, Webshops oder Apps sowie bestimmte Geräte (z.B. Geldautomaten, SB-Kassen) barrierefrei gestaltet sind.
Was das für Direktvermarktungsbetriebe bedeutet und welche Ausnahmen für Kleinstunternehmen gelten, fasst folgendes Informationsblatt kompakt zusammen.