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Pension: Die Höhe der Altersvorsorge hat man selbst in der Hand

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09.10.2023 | von Dipl.-Ing. Beate Kraml

Bauern und Bäuerinnen müssen häufiger mit kleinen Pensionen haushalten als andere Berufsgruppen. Daher ist es empfehlenswert, sich zusätzlich finanziell abzusichern.

Höhe der Altersvorsage hat man selbst in der Hand © Maria Noisternig
© Maria Noisternig
Ein Leben lang harte körperliche Arbeit, kaum Freizeit und noch weniger Urlaub. Bäuerinnen und Bauern müssen in ihrem beruflichen Leben viele Abstriche machen. Am Ende ihres Berufslebens kommt dann oft die Ernüchterung: Eine kleine Alterspension, mit der es auszukommen gilt. Diese liegt bei Landwirten im Schnitt bei 1.395 Euro brutto. Landwirtinnen erhalten sogar nur durchschnittlich 829 Euro Alterspension (Stand Oktober 2022, Statistik Austria).

Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehören die Bauernpensionen somit zu den niedrigsten in Österreich. Außerdem sticht die große Pensionslücke bei Bäuerinnen deutlich hervor. Diese beträgt im Schnitt 566 Euro. Doch woran liegt das?

Zunächst ist klarzustellen, dass Bäuerinnen nicht vom sogenannten Gender Pay Gap betroffen sind. Die landwirtschaftlichen Einnahmen richten sich nach den Produktpreisen und nicht nach Kollektivverträgen. Das heißt, beim landwirtschaftlichen Einkommen gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Dennoch haben Frauen in der Pension finanzielle Nachteile. Meist liegt es darin, dass diese weniger und kürzer in das Pensionskonto einzahlen.

Es gibt keine Mindestpension!

Darüber hinaus gibt es in Österreich keine gesetzliche Mindestpension. Zwar können Bäuerinnen und Bauern bei einer besonders niedrigen Bruttopension und wenn sozialer Bedarf besteht eine Ausgleichzulage beantragen. Eine solche erhaltenen Betroffene aber nur, wenn Sie rechtmäßig im Inland leben und ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende:r weniger als 1.110,26 Euro und als Ehepaar weniger als 1.751,56 Euro beträgt (Stand 2023).

Zusätzlich kann, wenn eine bestimmte Anzahl an Versicherungsmonaten vorliegt, zur Ausgleichszulage ein Ausgleichszulagenbonus ausbezahlt werden. Bei mindestens 40 Beitragsjahren beträgt der maximale Bonus für Alleinstehende 419,19 Euro bei einem Richtsatz von 1.443,23 Euro. Dieser darf nicht überschritten sein, um den Bonus zu erhalten. Für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften beläuft sich der maximale Bonus auf 418,74 Euro bei einem Richtsatz von 1.948,08 Euro. Bei 30 Beitragsjahren beträgt der Richtsatz für Alleinstehende 1.1208,06 Euro und der Bonus maximal 164,37 Euro.

Trotz dieser Möglichkeiten reicht die Pension für viele Bäuerinnen und Bauern oft nicht aus, um im Alter finanziell abgesichert und unabhängig zu sein. Glücklicherweise bietet die bäuerliche Familie eine große Stütze. Durch die Übergabe übernimmt die junge Generation zum Großteil die finanzielle Last des Betriebes, stellt teilweise Wohnraum, Essen und Pflege für die alte Generation zur Verfügung. Das entlastet die Übergeber finanziell deutlich, sodass diese auch mit kleinen Pensionen haushalten können. Ist allerdings keine Unterstützung da, dann drohen die Bäuerinnen und Bauern in die Altersarmut zu rutschen - und das, obwohl die Betroffenen ihr gesamtes Leben gearbeitet haben.

Altersvorsorge vor der Eheschließung besprechen

Daher sollte sich jede und jeder bereits in jungen Jahren über die finanzielle und rechtliche Vorsorge im Alter Gedanken machen und dies auch mit der Partnerin beziehungsweise dem Partner besprechen. Vor allem gilt es, die Beitragsjahre und die Höhe der Pensionsbeträge so abzustimmen, um eine für die Lebensverhältnisse entsprechende Pension zu erhalten. Das können einerseits höhere Beträge sein, die einbezahlt werden. Außerdem sollten während möglicher Karenzzeiten die Beitragszahlungen nicht eingestellt werden. Hierfür müssen die Männer ihre Frauen entsprechend unterstützen.

“Wir empfehlen, dass junge Paare bereits vor der Eheschließung die Finanzen und auch die Altersvorsorge besprechen und konkrete Vereinbarungen treffen. Das hilft einerseits den Frauen, die sich neben dem Betrieb vorrangig um Kinder und den Haushalt kümmern, ihre finanzielle Zukunft zu planen. Außerdem sollten die Ehepartner auch über eine mögliche Scheidung, Krankheit oder den Todesfall sprechen. Dadurch lassen sich später schneller Entscheidungen bezüglich der finanziellen Absicherung treffen“, erklärt Bundesbäuerin Irene Neumann-Hartberger.

Es ist nie zu spät, sich finanziell abzusichern

Die staatliche Pension macht aber nur einen Teil der finanziellen Vorsorge aus. Durch die demografische Veränderung der Bevölkerung, der höheren Lebenserwartung und der Inflation sind weitere finanzielle Absicherungen empfehlenswert. Bäuerinnen und Bauern sollten sich daher überlegen, auch privat Vorsorge zu treffen.

Klassisches Sparen mit Bausparverträgen und Sparbüchern wird aktuell wieder interessanter. Die inflationsbedingten Preissteigerungen können diese Sparformen aber nur bedingt abdecken. Wertpapier-Fonds oder Aktien sind weitaus lukrativer, bieten allerdings auch mehr Risiko. Immer beliebter werden zudem Exchange Traded Funds (ETFs). Das sind börsengehandelte Fonds, die über eine lange Anlagezeit höhere Gewinne bringen können. Gleichzeitig können Immobilien eine lohnende Anlageform bieten, um über Mieteinnahmen eine zusätzliche finanzielle Vorsorge zu etablieren.

Welche Anlageform für einen selbst am besten geeignet ist und welches Risiko man dabei eingehen möchte, sollte mit einer Finanzberaterin oder einem Finanzberater besprochen werden. Dabei ist es nie zu spät, um in entsprechende Veranlagungsformen einzusteigen. Je früher man allerdings beginnt, desto höher sind später die Rendite.
Weitere Informationen zu diesen und anderen Rechtsfragen finden Sie in der neuen Broschüre "Rechte der Frau in der Landwirtschaft", die unter www.baeuerinnen.at/rechtederfrau abrufbar und in allen Landwirtschaftskammern zu bestellen ist. Individuelle Anfragen beantworten die Rechtsexpert:innen in den Landwirtschaftskammern.

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