Pflanzenschutzmittelverbote in Wasserschutz- und Schongebieten
Diese Auflage ist auch im
Pflanzenschutzmittelregister und auf den Produktbeschreibungen von betroffenen Produkten entsprechend
angeführt.
Schutz- und Schongebiete können großflächig zum Schutz von größeren Grundwasserkörpern wie z.B. im
Marchfeld oder auch relativ kleinräumig als Brunnenschutz- oder Wasserschutzgebiet angelegt sein. Die
Grundeigentümer werden jedenfalls im Zuge der Feststellung solcher Schutz- und Schongebiete per Bescheid
informiert. Außerdem kann auch im Inspire AGRAR ATLAS unter https://agraratlas.inspire.gv.at oder im GISSystem
im eAMA der Status entsprechender Flächen überprüft werden. Durch Aktivierung der
Auswahlmöglichkeit „PSM-Schutzgebiete (WRRL)“ können die Gebiete sichtbar gemacht werden.