Schmuckenschlager: Weiterführung der Weideregelung gibt Bauern Rechtssicherheit
Die Hintergründe
Es ist bekannt, dass die Europäische Kommission im Jahr 2017 in Österreich ein Bio-Audit über die Umsetzung der derzeit gültigen EU-Bio-Verordnung durchgeführt hat. Kritisiert wurden dabei vor allem Ausnahmeregelungen und die nicht konforme nationale Durchführung der EU-Bio-Verordnung. Es sind vor allem verschiedene Ausnahmen in der Weideverpflichtung bei Raufutterverzehrern schon vor Inkrafttreten der neuen Bio-Verordnung im Jahr 2022 nicht mehr gültig. Für eine Reihe von Betrieben sind die Weidevorgaben aufgrund äußerer Umstände wie etwa keine bzw. kaum Weideflächen in Hofnähe, keine zusammenhängende Fläche, die eine sinnvolle Beweidung zulässt, stark frequentierte Straßen oder Bahnübergänge nicht möglich. Das machte schon 2020 Anpassungen erforderlich und sorgte für Verunsicherung auf vielen Betrieben.
„Die Bio-Bäuerinnen und -Bauern sind sehr bemüht, die Vorgaben ordnungsgemäß und so rasch als möglich umzusetzen. Sie brauchen aber Rechts- und Planungssicherheit sowie praktikable Lösungen. Das heißt, die Landwirte brauchen die notwendige Zeit, sich auf die neuen Regeln gründlich vorbereiten zu können. Daher ist die Weiterführung der derzeitigen Weideregelung im Jahr 2021 eine wichtige Zusage für die österreichischen Landwirte“, betont Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ.