Schmuckenschlager zum EU-Renaturierungsgesetz: Mehr Freiwilligkeit statt willkürlicher Regulative
Das EU-Renaturierungsgesetz hat eine massive Mehrbelastung für die Bäuerinnen und Bauern – sie sind Hauptbetroffene dieses Gesetzes – sowie drastische Eingriffe in die Grundrechte der Eigentümer zur Folge. „Es soll in der Bevölkerung nicht der Eindruck entstehen, die österreichische Land- und Forstwirtschaft wäre gegen Natur- und Umweltschutzmaßnahmen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir können schon jetzt eine erfolgreiche Bilanz bei Natur- und Umweltschutzleistungen vorweisen“, betont Schmuckenschlager. Als Vorteil im Vergleich zu anderen Ländern sieht Schmuckenschlager Österreichs Weg der Freiwilligkeit: „In der österreichischen Landwirtschaft passieren viele Leistungen der Bäuerinnen und Bauern auf freiwilliger Basis. Mit dem ÖPUL haben wir bereits seit 1995 ein umfangreiches Agrarumweltprogramm, das auf Freiwilligkeit setzt. Ich bin davon überzeugt, das ist der Grund dafür, warum wir in Österreich hinsichtlich Natur- und Umweltschutz so erfolgreich sind.“
Durch die aktive Bewirtschaftung von Acker und Grünland sowie Renaturierungsprojekte ist Naturschutz in Niederösterreich bereits gelebte Praxis:
- Rund 90 Prozent der Betriebe in Niederösterreich nehmen freiwillig am ÖPUL teil
- 84.000 Hektar Biodiversitäts- und Naturschutzflächen auf Ackerland und Grünland in Niederösterreich
- 138.600 Hektar Zwischenfruchtbegrünungen in Niederösterreich
- Mehr als 500 Renaturierungsprojekte in Niederösterreich realisiert durch Unterstützung von Land, Bund und EU-Fördermitteln
- Investitionen in die Wiederherstellung von Flussläufen und Schaffung neuer Lebensräume für bedrohte Arten
- 1/3 der niederösterreichischen Landesfläche ist als Schutzgebiet ausgewiesen
- 2 Nationalparks, 1 Wildnisgebiet, 1 Biosphärenpark in Niederösterreich
Schmuckenschlager erklärt: „Das zeigt, Österreichs Bäuerinnen und Bauern arbeiten vorbildlich, wenn es um Natur- und Umweltschutz geht. Und sie leisten täglich Enormes, um unser Land mit regionalen Lebensmittel zu versorgen. Mit Gesetzesbeschlüssen wie jenen zur EU-Renaturierung gefährdet die EU und auch die Bundesministerin Gewessler eine nachhaltige Produktion in unserem Land.“ Denn dieses Gesetz stelle eine massive und unverhältnismäßige Einschränkung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Lebensräume dar. Zudem kommt es zu einer Einschränkung der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten, welche auch für Wohnbau und Wirtschaft notwendig sind.
Bundesministerin Gewessler ignoriert Beschlüsse der Länder und Erfordernisse der Landwirte
„Willkürlich festgelegte Regulative und Diktionen von oben, ohne die Betroffenen einzubeziehen, haben noch selten Erfolg“, betont Schmuckenschlager. Die Bundesländer sind kompetenzrechtlich für den Naturschutz zuständig und auch von der Umsetzung hauptbetroffen. „Es ist daher fahrlässig und egoistisch, dass Bundesministerin Gewessler die Position der Bundesländer nicht berücksichtigt“, so Schmuckenschlager und sagt weiter: „Ich fordere diejenigen, die willkürlich über die Hauptbetroffenen des EU-Renaturierungsgesetzes entschieden haben, auf, sich auch vor Ort hinzustellen und Antworten zu liefern, wenn es Eingriffe in die Eigentumsrechte und um Bewirtschaftungsmaßnahmen geht.“
Ungeklärt ist darüber hinaus, wer die Kosten der Umsetzung übernehmen soll, die laut EU-Kommission bei mindestens 154 Mrd. Euro liegen werden. „Woher dieses Geld kommen soll, ist unklar. Neue Mittel sind für diese neuen Aufgaben nicht vorgesehen“, sagt der Kammerpräsident. Ebenso kritisch sieht Schmuckenschlager einen unverhältnismäßigen administrativen Aufwand für die von der Umsetzung betroffenen Stellen.