Start in die Weidesaison 2025: das ist bei den Aufzeichnungen für "BIO" zu beachten
Ausnahmen
Einzeltierbezogen können Routinemaßnahmen wie zum Beispiel Belegung, Trockenstellen, Geburt, Klauenpflege oder Verkaufsvorbereitung, veterinärmedizinische Gründe (Krankheit oder Verletzung) oder Quarantänemaßnahmen eine vorübergehende Ausnahme von der Weidevorgabe bedingen.
Jungtiere können während der Mindesttränkephase (Kälber: 90 Tage, Lämmer und Kitze: 45 Tage) vom Weidegang ausgenommen werden, ohne dass eine gesonderte Dokumentation erforderlich ist. Wird die Tränkephase darüber hinaus betriebsindividuell verlängert, ist dies nachvollziehbar gegenüber der Kontrolle zu erklären, jedoch ist keine gesonderte schriftliche Dokumentation erforderlich. Soll in der Umstellungsfütterung eine weitere Einschränkung des Weidezugangs geltend gemacht werden, so ist dies für maximal vier Wochen zulässig und muss einzeltierbezogen dokumentiert werden.
Jungtiere können während der Mindesttränkephase (Kälber: 90 Tage, Lämmer und Kitze: 45 Tage) vom Weidegang ausgenommen werden, ohne dass eine gesonderte Dokumentation erforderlich ist. Wird die Tränkephase darüber hinaus betriebsindividuell verlängert, ist dies nachvollziehbar gegenüber der Kontrolle zu erklären, jedoch ist keine gesonderte schriftliche Dokumentation erforderlich. Soll in der Umstellungsfütterung eine weitere Einschränkung des Weidezugangs geltend gemacht werden, so ist dies für maximal vier Wochen zulässig und muss einzeltierbezogen dokumentiert werden.
Verpflichtende Weideaufzeichnungen
Aus der Bio-Verordnung ergibt sich für Betriebe somit die Verpflichtung, für den Zeitraum von Anfang April bis Ende Oktober Weideaufzeichnungen zu führen und Ausnahmen vom Weidegang nachvollziehbar, tagesaktuell und lückenlos zu dokumentieren. Werden die Tiere vor dem 1. April oder nach dem 31. Oktober geweidet, sind dafür keine Weideaufzeichnungen zu führen.

Unterschiedliche Dokumentationsmöglichkeiten
Die Form der Weidedokumentation kann selbst gewählt werden. Diverse Weidejournalvorlagen sind ebenso zulässig wie elektronische Aufzeichnungen oder Kalenderaufzeichnungen. Die Weidedokumentation ist im Rahmen der Vorortkontrolle vorzuweisen.
Genehmigungspflicht für den Zukauf konventioneller Zuchttiere
Werden konventionelle Zuchttiere ohne Genehmigung zugekauft, so führt dies seit 1. Jänner 2025 zu Sanktionierungen und tierbezogener Statusaberkennung. Die betroffenen Tiere müssen den Betrieb ohne Hinweis auf die biologische Produktion verlassen. Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind nur Zugänge von Seltenen Nutztierrassen laut ÖPUL-Liste, konventionelles Lehnvieh und Bienen (Weiseln und Schwärme bis 20%).
Weiterführende Info: https://noe.lko.at/bio-genehmigungspflicht-f%C3%BCr-den-zukauf-konventioneller-zuchttiere-beachten+2400+4225868
Weiterführende Info: https://noe.lko.at/bio-genehmigungspflicht-f%C3%BCr-den-zukauf-konventioneller-zuchttiere-beachten+2400+4225868